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4. Semester - Strafrecht   SS 02


Montenbruck - Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene   (09 033 Ü) - Do 14-16 h - Hs. I

Monty scheint mal wieder eine Möglichkeit gefunden zu haben, Arbeit zu sparen, bzw. - da er bekennender Arbeitsdelegator ist -, seinen Mitarbeitern Arbeit zu ersparen. Als zweite Hausarbeit wird die vorgezogene Ferienhausarbeit des nächsten Wintersemesters gelten. Somit erfüllt ab sofort jede seiner Hausarbeiten (zumindest scheint es so) doppelte Funktion bzw. delegiert er recht elegant den Schwarzen Peter einfach an einen anderen Lehrstuhl. Das heißt also de facto, daß dem Studenten effektiv eine Hausarbeit genommen wird. Besteht er nämlich die zweite, also die vorgezogene Ferienhausarbeit des nächsten Semesters, auch nicht, dann gilt diese sowohl als zweite des jetzigen Semesters als auch als erste des nächsten Semesters. Macht drei Hausarbeiten für zwei Übungen. Und wie war das doch gleich mit § 5 Studienordnung: "In den Übungen ... im Strafrecht...werden jeweils mindestens zwei Klausuren und zwei Hausarbeiten angeboten". Macht vier Hausarbeiten für zwei Übungen. Fehlt eben eine. Dass andere Lehrstühle dies auch so betreiben, macht es nicht besser. Insbesondere weil es so scheint, dass sich die fehlende Übung im Lösen von Fallklausuren in den Großen Übungen bemerkbar macht.

Inhalt der Klausuren wird der Stoff der Grundkurse I bis III sein. Was das heißt, wißt Ihr wohl besser als ich. Bleibt trotzdem zu bemerken, daß Ihr mit Montenbruck doch Glück gehabt hat. Es hätte Euch schlimmer treffen können.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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