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2. Semester - Öffentliches Recht   SS 02


Randelzhofer - Grundkurs Öffentliches Recht II   (09 016 V) - Di 14-16 h, Mi 12-14 h - Hs. I

Der Mann ist souverän. Souverän nicht im schlechten Sinne = arrogant. Souverän im besten Sinne = Sicherheit ausstrahlend. Ruhig zieht er seine Bahn - quer durch den geplanten Grundrechtsstoff. Zwischenfragen bringen ihn nicht aus dem Konzept - und doch beantwortet er jede noch so fern liegende Fragen von Kommiliton/inn/en. Der Mann ist fit und nicht nur im geliebten Völkerrecht. Seine Gutachter- und Beratertätigkeiten und auch seine Tätigkeit als Berliner Landesverfassungsrichter zeugen davon deutlich. Und - der Dozent kann sein wissenschaftliches Repertoire auch an den Mann - und natürlich auch die Frau - bringen. Wer sich allerdings häufig eingestreute Schmankerl wünscht, der hat Pech. Der Mann ist stringent in seinen Gedanken und in seiner Vorlesung. Der Charme seines Vortragsstils erschließt sich den geneigten Zuhörer/inne/n durch beständige Anwesenheit und das (positive) Gleichmaß des Fachvortrages! Motto: Hingehen und dableiben - und eben nicht nur in einseitiger Orientierung auf die Abschlußklausur!


N.N. - Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II für Anfänger   (09 018 AG) - siehe Aushang - siehe Aushang

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Lecheler - Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht   (09 019 V) - Do 14-16 h - Hs. 1122

In dieser Veranstaltung wird Herr Professor Lecheler die Öffnung des Grundgesetzes hin zum Völker- und Europarecht aufzeigen. Der Schwerpunkt wird dabei auf den europarechtlichen Bezügen liegen, da Lecheler den Lehrstuhl Europarecht betreut und Aktuelles eben liebt. Da insbesondere in den Examensklausuren des Öffentlichen Rechts in letzter Zeit verstärkt europarechtliche Bezüge in Form von Richtlinien auftauchten, ist diese Veranstaltung im Gegensatz zu früher auch wesentlich wichtiger geworden. Natürlich gibt es immer einen Pferdefuß. Dieser könnte grundsätzlich Lecheler heißen. Allerdings ist er zwar chaotisch, dies ist meines Erachtens aber nicht wirklich schlimm. Wenn er eine Entscheidung mal nicht findet, reicht er sie eben nach. Ein größeres Problem ist da schon die fehlende, begeisternde Durchschlagskraft seiner Veranstaltungen. Dies bessert sich allerdings mit schwindender Teilnehmerzahl. Das wiederum ist leicht zu erreichen. Also eigentlich gar nicht so fürchterlich.





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