Stiftungsvertrag
zwischen
der Freien Universität Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und Uni-Professor Dr. Ludger Schiffler und Frau Ingrid Schiffler, Koenigsallee 18c, 14193 Berlin, und dem Präsidenten der Freien Universität, vertreten durch Herrn Uni-Prof. Dr. Dieter Lenzen, Kaiserswerther Straße 16-18, 14195 Berlin
Präambel
Herr Prof. Dr. Ludger Schiffler und Frau Ingrid Schiffler übermitteln der Freien Universität Berlin eine Stiftung (nichtrechtsfähige Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit) zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Fremdsprachendidaktik in Deutschland.
Prof. Dr. Ludger-Schiffler-Stiftung für Fremdsprachendidaktik
Die Freie Universität Berlin bekennt sich zu der Zielsetzung der Stiftung und wird die Stiftungszwecke im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachdrücklich unterstützen.
§ 1
Stiftungszweck
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Fremdsprachendidaktik in Deutschland im Sinne der Stifter.
Die Förderung des interaktiven, partner-, lerner-und handlungsorientierten und des alternativ-innovativen Fremdsprachenunterrichts, ein Anliegen der Schriften von Ludger Schiffler, durch die Vergabe von Preisen gemäß dem Rhythmus der Kongresse der Deutschen Gesellschaft für Fremdsprachenforschung (DGFF).
(2) Die Stiftung ist in der Verwendung ihrer Mittel und in der Preisvergabe an die von den Stiftern formulierte Satzung, die Bestandteil dieses Vertrages ist, gebunden.
(3) Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Präsidiums der Freien Universität Berlin, das das Recht hat, sich jederzeit von der Einhaltung der Satzung zu überzeugen und zu diesem Zweck Einblick in sämtliche Unterlagen der Stiftung zu nehmen.
§ 2
Stiftungsgewährung
(1) Das Stiftungskapital wird durch die Zahlung von 50.000 Euro der Stifter und die anfallenden Zinsen gebildet.
(2) Das Vermögen der Stiftung wird von der Freien Universität Berlin in Absprache mit den Stiftern angelegt. Diese Absprache entfällt mit dem Ableben von Herrn Prof. Dr. Ludger Schiffler.
(3) Für den Stiftungszweck sind die Zinserträge des Vermögens von 50.000 Euro zu verwenden.
(4) Die Rechnungslegung der Stiftung ist jeweils zum Jahresende durch die Freie Universität Berlin zu erstellen und wird in der Haushaltsrechnung der Freien Universität im Kapitel „Stiftungsvermögen“ unter der Bezeichnung
Prof. Dr. Ludger-Schiffler-Stiftung für Fremdsprachendidaktik,
vertreten durch den Präsidenten der FU Berlin,
nachgewiesen.
§ 3
Auflösung
(1) Die Auflösung der Stiftung kann nur beschlossen werden, wenn sämtliche Mitglieder des Stiftungsrates anwesend sind. Hierbei kann die Stiftung nur ohne Zweckänderung in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.
Berlin, den Berlin, den
Für die Freie Universität Berlin Prof. Dr. Ludger Schiffler
Präsident Ingrid Schiffler Prof. Dr. Ludger-Schiffler-Stiftung für Fremdsprachendidaktik vertreten durch den Präsidenten der Freien Universität Berlin
Stiftungssatzung:
§ 1: Name:
Die Stiftung trägt den Namen Prof. Dr. Ludger-Schiffler-Stiftung für Fremdsprachendidaktik.
§ 2: Rechtsform:
Die Stiftung für Fremdsprachendidaktik ist eine nichtrechtsfähige Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
§ 3: Sitz:
Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 4: Zweck:
1. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Fremdsprachendidaktik in Deutschland im Sinne der Stifter:
Interaktiver, partner-, lerner-, handlungsorientierter und alternativ-innovativer Fremdsprachenunterricht, ein Anliegen der Schriften von Ludger Schiffler. Die Stiftung bezieht sich auf die Didaktik der modernen Schulfremdsprachen. Bei Vorliegen gleichwertiger Arbeiten soll der Arbeit aus einer romanischen Sprache der Vorzug gegeben werden. Die Stiftung ist gemeinnützig.
2. Die Stiftung ist in der Verwendung ihrer Mittel und in der Preisvergabe an die von den Stiftern formulierte Satzung gebunden.
§ 5: Stiftungsrat:
1. Oberstes Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Er besteht aus drei Mitgliedern.
2. Die Stiftungsratsmitglieder sind:
3. Solange Herr Prof. Dr. Schiffler dem Gremium angehört, ist er Vorsitzender. Nach seinem Ausscheiden wird der Vorsitzende vom Stiftungsrat gewählt. Der Stiftungsrat wählt einen Stellvertreter.
4. Das Amt der Stiftungsratsmitglieder dauert an, solange die Mitglieder die Funktion ausüben, kraft der sie Mitglied im Stiftungsrat geworden sind. Nach ihrem Ausscheiden wählt das o.a. Gremium einen Nachfolger.
5. Wird eine Vakanz nicht in angemessener Zeit besetzt, kann der Präsident der Freien Universität Berlin eine andere Persönlichkeit, die ihm im Sinne des Stiftungszwecks als geeignet erscheint, in den Stiftungsrat berufen.
6. Der Stiftungsrat ist mit zwei Mitgliedern beschlussfähig.
7. Der Stiftungsrat tritt gemäß dem Kongress-Rhythmus vor dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Fremdsprachenforschung (DGFF) zur Entgegennahme des Berichtes über die beiden Vorjahre und zur Beschlussfassung über die Richtlinien der weiteren Tätigkeitzusammen. Im Übrigen ordnet der Vorsitzende die Tätigkeiten des Stiftungsrates.
8. Dem Stiftungsrat obliegt insbesondere die Auswahl der Arbeit(en), die mit dem Preis versehen werden soll(en).
9. Die Mitglieder des Stiftungsrates erhalten mit Rücksicht auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung keine Aufwandsentschädigung.
10. Soweit Reise und Übernachtung eines auswärtigen Mitgliedes des Stiftungsrates erforderlich sind, werden ihm diese Aufwendungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen aus der Stiftung erstattet.
11. Portokosten in Verbindung mit der Auswahl der Arbeiten werden aus dem Stiftungsvermögen erstattet.
§ 6: Verfügung über Ertrag und Kapital
1. Der Preis soll nach Möglichkeit bis 3000 Euro betragen. Er kann auf zwei Preise aufgeteilt werden. Ebenso kann er erhöht werden, wenn die Zinserträge dieses gestatten.
2. Erträge des Vermögens der Stiftung können auch zur späteren Verwendung zurückgestellt werden, sofern keine preiswürdigen Arbeiten eingereicht wurden.
§ 7: Preisverleihung
1. Der Stiftungsrat ist gleichzeitig die über die Preisverleihung entscheidende Jury.
2. Sobald entsprechende Zinsen aus dem Stiftungskapital von 50.000 Euro angefallen sind, tritt der Stiftungsrat zusammen und entscheidet über die Ausschreibung des Preises in Deutschland.
3. Die Arbeiten können von den Betreuern der Arbeiten mit einem gesonderten Gutachten für die Stiftung und einem weiteren Gutachten eingereicht werden. Aber auch von den Verfassern selbst kann die Arbeit formlos eingereicht werden, falls das gesonderte Gutachten des Betreuers und eines weiteren Gutachters mit eingereicht werden.
4. Bei den Arbeiten muss es sich um Habilitationen, Promotionen oder eine Staatsexamens-, Diplom- und Masterarbeit aus der ersten Ausbildungsphase, jeweils mit höchstem Prädikat, handeln.
5. Falls sich bei den eingereichten Habilitationen, Promotionen oder anderen Arbeiten gleichwertig preiswürdige Arbeiten befinden, soll die zur Verfügung stehende Summe aufgeteilt werden.
6. Die Arbeiten sind bis zum 30. April des Verleihungsjahres (Kongressjahr der Deutschen Gesellschaft für Fremdsprachenforschung, DGFF) einzureichen.
7. Die Preisträger sollen spätestens nach drei Monaten ermittelt sein.
8. Solange Prof. Schiffler dem Gremium angehört, sollte sein Votum in den beiden für die Preisverleihung stimmenden Voten enthalten sein.
9. Bei der Preisauswahl ist der Zweck der Stiftung, die Förderung des interaktiven, partner-, lerner-und handlungsorientierten Fremdsprachenunterrichts, entsprechend zu berücksichtigen und im Protokoll der Preisauswahl glaubhaft darzustellen. Arbeiten aus dem Bereich der Didaktik der romanischen Sprachen sollen nach Möglichkeit bevorzugt behandelt werden.
10. Die Verleihung des Preises hat in würdiger Form zu erfolgen, nach Möglichkeit im Rahmen des alle zwei Jahre stattfindenden Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Fremdsprachenforschung (DGFF).
Stiftungsvertrag (Stiftungsvertrag als PDF-File83kB )