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[Zur Studienreform bei angehenden Lehrern und Juristen]

[Prüfungen während des Studiums]

Büffeln für das Examen.

Eine kleine Revolution wirft ihre Schatten voraus: Für angehende Lehrer und Juristen werden sich demnächst die Studienpläne und die Prüfungsordnungen grundlegend ändern. Das bisherige Staatsexamen wird teilweise oder ganz an die Universität verlagert. „Voraussichtlich ab Wintersemester 2004/2005 werden wir für die Studiengänge im Lehramt neue Bachelor und Master einführen“, berichtet Dr. Holger Heubner, der in der Universitätsverwaltung für die Reform der Lehrerausbildung zuständig ist. „Das Studium wird auf klar strukturierte Module umgestellt, die mit Leistungspunkten gewichtet werden. Das erste Staatsexamen fällt weg. Dafür wird während des Studiums an der Universität geprüft.“ Das neue Studienmodell gilt in erster Linie für diejenigen, die sich nach dem Inkrafttreten neu immatrikulieren. „Wer schon an der Freien Universität studiert, genießt Vertrauensschutz. Diese Studenten können ihr Studium nach dem alten Muster beenden.“

Bislang studieren angehende Lehrerinnen und Lehrer etliche Semester, um dann am Ende „ein Riesengebilde von Prüfung“ über sich ergehen zu lassen, „bei dem sie alles auf eine Karte setzen müssen“, wie Holger Heubner beschreibt. „Allein das Staatsexamen nimmt oft bis zu einem Jahr in Anspruch.“ Erst nach der bestandenen Pflichtrunde im Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport können die angehenden Pädagogen ins Referendariat übergehen. Künftig wird der Masterabschluss zum Referendariat befähigen. Der Bachelorabschluss qualifiziert für Berufe außerhalb des Lehramtes.

Transparenz durch Module

Wer Lehrer werden will, geht nach dem Bachelor in das Masterstudium und qualifiziert sich dort für eine Schulkarriere. „Die neuen Studiengänge machen das Studium transparent“, erläutert Holger Heubner. „Die Module werden nach dem tatsächlichen Arbeitszeitaufwand der Studierenden bemessen, nicht nach Semesterwochenstunden wie bisher. Auch die schulpraktischen Module werden künftig im Arbeitszeitaufwand des Studiums berücksichtigt. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul sammeln die Studierenden Leistungspunkte, bis sie die für den Abschluss erforderlichen Punkte beisammen haben.“ Die neuen Bachelor-Studiengänge sind auf drei Jahre angelegt, die Masterstudien auf ein bis zwei Jahre. Obwohl noch nicht alle Details geklärt sind, steht in Aussicht, dass das Referendariat, bislang zwei Jahre, auf 18 Monate oder gar ein Jahr verkürzt wird. Danach folgt jedoch eine staatliche Prüfung, die dem zweiten Staatsexamen des alten Studienmodells entspricht.

Etwas komplizierter gestaltet sich die Reform bei den Juristen, denn den Neuerungen gingen erhebliche Debatten zwischen den Justizministern der Länder und in den Ausschüssen sowie im Plenum des Bundestages voraus. Die Reform der Juristenausbildung ist per Bundesgesetz und durch ergänzende Landesgesetze geregelt. Ab diesem Herbst treten die Änderungen und das neue universitäre Satzungsrecht in Kraft. „Die bisherige erste juristische Staatsprüfung wird nur zum Teil auf die Universitäten übertragen“, erklärt Dr. Andreas Fijal, der Studiendekan des Fachbereiches Rechtwissenschaften. „Die Neuregelungen betreffen die Studierenden, die in diesem Wintersemester ihr Studium beginnen. Allerdings hat der Gesetzgeber so enge Übergangsfristen gesetzt, dass auch die Studenten des zweiten und dritten Semesters vor die Wahl gestellt werden. Sie müssen sich bis zum 1. Juli 2006 zur Staatsprüfung melden, um ihr Studium nach dem bisherigen Ausbildungsrecht abzuschließen. Andernfalls müssen sie ihr Studium nach dem neuen Studienmuster organisieren.“ Das Land Berlin hat in seinem Reformgesetz eine Klausel für Härtefälle eingebaut, um diesen Übergang zu entschärfen. Andreas Fijal rät den Jura-Studenten dringend, sich umfassend über die Neuerungen im Studium zu informieren. „Wir haben im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis die wesentlichen Änderungen erläutert“, sagt er. „Wer dennoch Fragen hat, ist im Studienbüro willkommen.“

Künftig wird das Jurastudium mit einem dreisemestrigen Grundstudium beginnen. Schon während dieser Zeit stehen die ersten Prüfungen an, die nach dem dritten Semester zu einer Zwischenprüfung zusammengerechnet werden. „Das vierte Semester ist der Einstieg ins Hauptstudium“, erläutert Dr. Fijal. „Das Hauptstudium erstreckt sich über sechs Semester, in denen verschiedene Abschlussprüfungen in den neuen Schwerpunktbereichen anfallen. Das neunte Semester ist der Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt des Landes Berlin vorbehalten.“ Anders als bei den Lehrern konnten sich die zuständigen Politiker bei den angehenden Juristen nicht entschließen, die Verantwortung für das erste Staatsexamen gänzlich an die Uni abzugeben. „Die studienbegleitende Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität wird zu dreißig Prozent angerechnet, die Staatsprüfung geht mit siebzig Prozent in den Abschluss ein“, sagt Andreas Fijal. „Das ist dennoch ein riesiger Fortschritt, weil die Studenten an der Uni von den Dozenten geprüft werden, die sie unterrichten.“ Ziel der Reform ist es unter anderem, die langen Studienzeiten bei den Juristen zu verkürzen und den angehenden Juristen weitere Qualifikationen wie Fremdsprachen und so genannte Soft Skills für die spätere Berufstätigkeit zu vermitteln.

Allerdings muss der Fachbereich nun ein eigenes Prüfungsbüro aufbauen. Da das neue Jurastudium zudem zahlreiche inhaltliche Veränderungen erfahren hat, müssen zusätzlich Lehrbeauftragte eingebunden werden. „Wir haben aber keine zusätzlichen Mittel erhalten“, klagt Andreas Fijal. „Um beispielsweise das Prüfungsbüro zu besetzen, mussten wir auch auf Personalmittel zugreifen, die nun nicht in den wissenschaftlichen Bereichen zur Verfügung stehen. Das kann nicht der Sinn dieser Reform sein.“ Für ihn bietet die Reform des Studiums eine einzigartige Chance, Einrichtungen wie das Studienbüro des Fachbereichs noch intensiver als Dienstleister für die Studenten einzusetzen. Das neue Studienbüro im Anbau hinter dem Fachbereich für Rechtswissenschaften an der Van´t-Hoff-Straße ist täglich besetzt. „Wer Fragen hat, kann sich während der Sprechzeiten auch unangemeldet bei uns blicken lassen.“

Heiko Scharzburger

Hinweis: Am 27. Oktober 2003 findet zwischen 14 Uhr und 16 Uhr im Hörsaal I des Fachbereichs Rechtswissenschaften (Van´t-Hoff-Straße 8, 14195 Berlin) eine Informationsveranstaltung rund um das neue Jurastudium statt.

Foto: Ausserhofer

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