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[Aus dem Akademischen Rat]

Bachelorstudiengang Mathematik und Masterstudiengang Scientific Computing eingerichtet

Der Akademische Senat hat am 17. April die Einrichtung des Bachelorstudienganges Mathematik und des Masterstudiengangs Scientific Computing beschlossen. Beide neu eingerichteten Studiengänge sind auf eine Erprobungszeit von zunächst 5 Jahren befristet. Eine positive Evaluation ist Vorraussetzung für eine Entfristung der Studiengänge.

Die Leistungsanforderungen des Bachelorstudienganges Mathematik stimmen mit denen des Diplomstudienganges Mathematik weitestgehend überein. Ziel des Bachelorstudienganges ist es, neben Fachwissen, auch Fähigkeiten wie Abstraktionsvermögen, Einfallsreichtum und selbständiges Arbeiten mit Literatur zu erweben und zu fördern. Dem theoretischen Teil des Studiums schließen sich allgemeine berufsvorbereitende Veranstaltungen und ein Berufspraktikum an. Mit bestandener Abschlussprüfung wird der Hochschulgrad Bachelor of Sciene (B.Sc.) erworben. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Zulassungsbeschränkungen sind nicht vorhanden.

Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Scientific Computing ist der vorherige Bachelorabschluss in Mathematik oder ein gleichwertiger Studienabschluss eines fachlich entsprechenden Studiums auch an einer ausländischen Hochschule. Ein großer Teil der Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten. Ziel des Studienganges ist es, auf eine Forschungs- und Entwicklungstätig im Bereich des Scientific Computing vorzubereiten. Studierende haben in der Regel ein achtwöchiges Forschungspraktikum zu absolvieren. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Mit erfolgreichem Studienabschluss wird der Hochschulgrad Master of Science (M.Ss.) verliehen.

Diplomstudiengang Frankreichstudien entfristet

Der Akademische Senat hat am 24. April die Entfristung des Diplomstudienganges Frankreichstudien beschlossen. Sowohl interne als auch externe Begutachtungen waren zu einer überaus positiven Bewertung des im Wintersemester 97/98 probeweise eingeführten Studienganges gekommen. Der Studiengang soll den Studierenden eine gegenwartsbezogene Frankreichkompetenz mit sprachpraktischer und kulturwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung vermitteln. Zu den Studienfächern gehören im Kernbereich: Sprachpraxis, Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft. Ergänzt wird das Studium durch die Fächergruppen: Geschichte und Gesellschaft, Wirtschaft und Recht sowie Kunst und Medien.

Für die Zulassung muss ein Sprachnachweis erbracht werden, der in einer dreistündigen schriftlichen Prüfung besteht. Studienbewerber und Studienbewerberinnen zum zweiten oder höheren Fachsemester müssen eine zwanzigminütige mündliche Prüfung bestehen.
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Darin sind ein Auslandssemester in Frankreich sowie ein Praktikum in Frankreich oder im frankophonen Ausland enthalten. Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.


Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ergänzt

Am 17. April hat der Akademische Senat die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis um folgenden Zusatz erweitert: Bei der Verleihung akademischer Grade, Prüfungen sowie Einstellungen und Berufungen sollen Originalität und Qualität stets Vorrang vor Quantität zugemessen werden. Dies gilt auch für die leistungs- und belastungsorientierte Mittelzuweisung in der Forschung.

Die 1998 in Kraft getretene Satzung schreibt verbindliche Richtlinien sowie ein Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vor. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftlichen Zusammenhang bewusst oder fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer missbraucht oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigt wird. Kann ein schweres Fehlverhalten nachgewiesen werden, droht der Entzug akademischer Grade oder der Lehrbefugnis. Liegt ein Fehlverhalten eines/r Studierenden vor, kann sein/ihr Studienabschluss mit Auflagen versehen werden. Je nach Sachverhalt können Präsidium und Dekanat disziplinar- bzw. arbeits-, zivil- und strafrechtliche Verfahren einleiten.


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