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Bericht aus dem Akademischen Senat (April 2000)

Wenn man über den folgenden Artikel fliegt, läßt sich der Eindruck gewinnen, die Arbeit im Akademischen Senat im letzten Semester ist nur von einem Thema dominiert gewesen. Ganz so war es natürlich nicht, aber zentrale Tagesordnungspunkte betrafen wiederum die ständigen Kommissionen. Die erfolgte Beschlußfassung des AS zu "seinen" ständigen Kommissionen kann man nur als Drama bezeichnen. Zunächst einmal zur Erinnerung: Der Akademische Senat setzte bisher zur Unterstützung seiner Arbeit nach § 61 Abs. 3 BerlHG mehrere Kommissionen ein, so z.B. eine Kommission für Bibliothekswesen (BIK), für Lehre und Studium (LSK) und für Entwicklung und Planung (EPK).

Die Kommissionen haben zum Teil sehr wichtige Aufgaben übernommen und Entscheidungen für den Akademischen Senat vorbereitet, was auch niemand bezweifelt. Nur inhaltlich war das Präsidium mit einigen Ergebnissen aus den Kommissionen gelegentlich nicht einverstanden. Größter Dorn im Auge muß wohl die LSK gewesen sein, die aufgrund ihrer paritätischen Besetzung (die Hälfte der Mitglieder sind Studierende) in der Lage war, sich ausgerechnet einen studentischen Vorsitzenden zu wählen.

Alles neu macht die geliebte Erprobungsklausel, gibt sie uns doch ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten. So lautete der Vorschlag des Präsidiums zu den Kommissionen: Wir ändern nichts außer dem Namen und natürlich dem Vorsitz in den Kommissionen, den soll doch bitte immer ein Vizepräsident inne haben, das macht die Arbeit viel effektiver (vergleiche auch DEFO-Info Nr. 40). Es kam wie es kommen mußte, der präsidiale Vorschlag fand eine Mehrheit, wenngleich uns Studenten das blinde Vertrauen der Professoren gegenüber dem Präsidium erschüttert.

Bei den zwischenzeitlich geschaffenen neuen Kommissionen handelt es sich demnach nunmehr nicht mehr ganz um solche des AS. Das erkennt man schon am Namen, so heißt z.B. die neugewählte Kommission für Lehrangelegenheiten (KfL) nun auch "gemeinsame ständige Kommission des AS und des Präsidiums". Zwar gehört ihr der zuständige Vizepräsident ohne Stimmrecht an, dafür ist ihm die Geschäftsführung zugeordnet. Zugegebenermaßen entspricht das auch der Konzeption des Akademischen Senates, aber das ist als solches wohl kaum ein Argument und die Auswirkungen der AS-Beschlußfassung treten nun fast so wie erwartet ein (siehe Bericht aus der KfL).

Vom einzigen "Highlight", dem Thema Studiengebühren, das sich dann eher als Tiefschlag entpuppte, abgesehen finden sich in den Einladungen zu AS-Sitzungen fast nur noch relativ unspektakuläre Tagesordnungspunkte, mögen auch mitunter deren Auswirkungen nicht ganz so unproblematisch sein. Beschlossen wurde z.B. der Umfang der Zulassungsordnung für das kommende Semester und eine neue Bibliotheksordnung.

Lars Lehmann

(erschienen im DEFO-Info-Nr. 41 vom SS 2000)



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