ei der Funktion von Kleiderordnungen als Mittel zur Einschränkung von Luxus sind zwei Aspekte zu beachten: als "vergleichsweise zu großer Aufwand" störte der Luxus die gesellschaftliche Ordnung, als "Verschwendung" die wirtschafliche.
Der gesellschaftliche Aspekt des Luxus spielte eine besonders große Rolle in den Kleiderordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts. Hierbei berücksichtigte man nicht die finanziellen Verhältnisse des Einzelnen. Vielmehr wurde nach Ständen oft bis ins Kleinste festgelegt, was die Menschen zu tragen hatten. Die Gesetzgeber legten quasi fest, was sich die Bürger leisten durften:
"Die Frau eines Handwerkers, und war er noch so wohlhabend, hatte eben nicht das Bedürfnis, einen Muff aus Zobelpelz zu haben, denn Zobel war den höchsten Ständen vorbehalten." [Eisenbart, 65]
Hier tritt die Funktion von Kleiderordnungen als Mittel zur Einhaltung und Festigung ständischer Schranken klar hervor.
Der wirtschaftliche Aspekt beinhaltete den folgenden Gedankengang:
der Wohlstand der Gemeinschaft beruht auf dem Wohlstand des Einzelnen. Dieser läßt sich am besten bewahren durch gleichmäßige und eingeschränkte Lebenshaltung.
Nach 1500 wurden immer weniger Kleidungsstücke erwähnt, dafür nahm die Zahl der verbotenen oder eingeschränkten Stoffe, Pelze und Schmucksachen zu. Kleiderordnungen wurde zu "Stoffordnungen" [Eisenbart, 69].