Deutsche Professorinnen und Professoren genießen seit Humboldts Zeiten eine Menge Privilegien. Eines davon trägt sogar ganz offiziell den Namen Hochschullehrerprivileg. Es ist im Arbeitnehmererfindungsgesetz (§ 42, ArbErG) garantiert: Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern bleiben die Rechte an den Erfindungen bisher bei den Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter. Dieses Vorrecht soll im Januar 2002 aufgehoben werden. In der Praxis spielt das Privileg ohnehin kaum eine Rolle. So stammen bisher nur etwa vier Prozent aller Patentanmeldungen in Deutschland von Hochschullehrern, obwohl es viele patentfähige Ideen gibt. Sie scheuen die hohen finanziellen Risiken, die mit den häufig langwierigen Patentierungsverfahren verbunden sind. Dies soll sich jetzt nach den Vorstellungen der Bundesregierung zum gemeinsamen Nutzen von Erfindern und Hochschulen ändern. Ca. 51 Mio ¤ stellt Bundesbildungsministerin Buhlman aus den Versteigerungserlösen der UMTS-Lizenzen zur Förderung von Patentierungen universitären Know-hows zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden professionelle Agenturen aufgebaut. Die Agenturen werden Patentanmeldungen durchführen und sie anschließend wirtschaftlich verwerten. Eine davon ist die ipal Gesellschaft für Patentverwertung Berlin mbH (i.G.). Gesellschafter sind die drei Berliner Universitäten, die Technische Fachhochschule und die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft sowie die Investitionsbank Berlin (IBB). Die Hochschulen sind zu jeweils 9,5% und die IBB zu 52,5% an der Gesellschaft beteiligt. Unterstützt wir die ipal GmbH vom Patent- und Lizenzservice (PULS) der Freien Universität Berlin. Im Oktober vorigen Jahres hat PULS unter fachlicher Leitung von Patrik Varadinek seine Arbeit aufgenommen. Er erläutert nachfolgend die Zielsetzungen und Arbeitsweise des PULS der FU.
Uwe Nef
Deutschland macht sich auf, Teile eines in den USA schon längst bewährten Konzepts zu übernehmen: In den USA decken viele Universitäten einen nicht unerheblichen Teil ihrer Finanzierung durch Lizenzeinnahmen aus von Wissenschaftlern getätigten Erfindungen. Ob sich dieses Konzept in Deutschland durchsetzten wird, hängt nicht nur von der Professionalität der Patentverwertungsagenturen und der universitätsinternen Patent- und Lizenzstellen ab, sondern auch von der Akzeptanz der Hochschulangehörigen. Die FU hat sich gut darauf vorbereitet, diesen Weg zu beschreiten.
Das neue Hochschulbeschäftigtenprivileg wird hauptsächlich darin bestehen, die Erfindungsvergütung pauschal auf 30% der durch die Verwertung erzielten Einnahmen festzulegen. Die ipal GmbH, die ihre Arbeit im Januar 2002 aufgenommen hat, bietet ein umfassendes Leistungsspektrum an. Sie wird Hochschulerfindungen auf ihre Patentfähigkeit, technische Machbarkeit und Marktfähigkeit hin überprüfen, die Erfindungen zum Patent anmelden und anschließend vermarkten. Das finanzielle Risiko der Patentanmeldungen und -verwertungen trägt die ipal GmbH. Allein für die ersten beiden Jahre wird mit mehr als 180 Erfindungsmeldungen gerechnet.
Der PULS der FU
Zur gezielten individuellen Unterstützung der FU-Angehörigen in allen Erfindungsangelegenheiten hat nun der Patent- und Lizenzservice an der FU, der PULS der FU, in der Abteilung für Forschungsangelegenheiten (Abt. VI) seine Tätigkeit aufgenommen (s. Infokasten). Der PULS der FU wird sehr eng mit der ipal GmbH zusammenarbeiten, aber auch die Interessen der FU gegenüber der ipal GmbH vertreten.
Der PULS der FU legt besonderen Wert auf die Sensibilisierung der Wissenschaftler für eine mögliche Erfindungsverwertung sowie die persönliche Betreuung der Erfinder vom Zeitpunkt der Erfindungsidee an bis zu den Einnahmen aus der Verwertung. Insbesondere soll dabei eine so genannte Erfindungsmeldung gemeinsam mit dem Erfinder erstellt werden. Die Erfindungsmeldung muss alle für die Patentierung und Verwertung relevanten Informationen enthalten. Von Anfang an ganz vorn dabei zu sein, die Dienstleistungen der ipal GmbH im vollen Umfang zu nutzen und das gesamte innovative Potential an der FU marktwirtschaftlich umsetzen, sind die Anforderungen an den PULS der FU. Im Januar 2002 werde ich gemeinsam mit Patent- und Rechtsanwälten Vorträge zu dem Thema Patente an allen naturwissenschaftlichen Fachbereichen der FU halten. Dazu sind alle interessierten FU-Angehörigen ausdrücklich eingeladen. Die Termine der Vorträge werden durch Plakate rechtzeitig angekündigt, können aber auch direkt beim PULS der FU erfragt werden. Obwohl die ipal GmbH erst seit kurzem aktiv ist und das Dienstleistungsangebot noch nicht offiziell angekündigt wurde, hat sich das neue Konzept bei einigen Professoren herumgesprochen.
Der PULS der FU bearbeitet schon jetzt fünf Erfolg versprechende Erfindungsmeldungen nach dem neuen Konzept, obwohl es sich noch um freie Erfindungen handelt.
Patrik Varadinek
Das Team des Patent- und Lizenzservice der Freien Universität Berlin (PULS der FU) ist für alle Fragen hinsichtlich Erfindungen an der Freien Universität zuständig. Der Diplom-Physiker Patrik Varadinek verfügt über umfangreiche Erfahrungen aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in Patentanwaltskanzleien und als Patentstrategieberater. Er kennt die Besonderheiten einer gut funktionierenden Patent- und Lizenzabteilung. Die Jurastudentin Grischa Böhmer (auf dem Bild in der Mitte) und die Biologiestudentin Nadin Hermann unterstützen ihn tatkräftig. Zu den Aufgaben des Teams gehören Motivation, Beratung und Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in allen Erfindungsangelegenheiten, insbesondere das Erstellen einer vollständigen Erfindungsmeldung und eine erste Einschätzung der Erfindungen bezüglich der Patentier- und Verwertbarkeit.
FU-N
Freie Universität Berlin
Abteilung für Forschungsangelegenheiten (VI)
Patent- und Lizenzservice
Kaiserswerther Str. 16-18
14195 Berlin
Tel. 030-838 73 606
Fax 030-838 73 604
E-Mail: patente@zedat.fu-berlin.de
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