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2. Verfassungsrechtlicher Moot-Court an der FU

Am 7.07.2000, genau dem Tag, an dem dem Bundestag gerade ein neuer Entwurf des Lebenspartnerschafts- gesetzes vorgelegt wurde, wurde an unserem Fachbereich bereits über die Verfassungsmässigkeit dieses Gesetzes entschieden.

Auch im Sommersemester fand nämlich wieder ein verfassungsrechtlicher Moot-Court für das 2. Semester statt. Dabei handelt es sich begleitend zur Grundrechtsvorlesung im 2. Semester um eine fiktive Gerichtsverhandlung, in der die Studentinnen und Studenten eine Partei vor dem Bundes- verfassungsgericht vertreten müssen.

Diesmal ging es um die Verfassungsmässigkeit des - wie unterstellt wurde - schon verabschiedeten LebPartG, das gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, ihre Lebensgemeinschaft standesamtlich festsetzen zu lassen. Der Freistaat Bayern, der die im Grundgesetz vorgesehene Privilegierung der traditionellen Ehe gefährdet sah, klagte in Form einer abstrakten Normenkonrolle, die Bundesregierung bildete die Gegenpartei. Der Moot-Court fand unter den Studenten im Sommersemester mehr Anklang als im Winter, vielleicht, weil man diesmal schon wusste, worauf man sich einließ. Es nahmen acht Gruppen zu je 4-6 Studenten teil, die von wissenschaftlichen Mitarbeitern betreut wurden. Jede Gruppe musste sich wiederum aufteilen in Vertreter des Freistaates Bayern und in solche der Bundesregierung. Die Argumente für die jeweils zu vertretenden Seiten wurden aus unzähligen Kommentaren, Entscheidungen und Zeitungsartikeln (das Thema war ja zum Glück in aller Munde) entnommen und zu Plädoyers verarbeitet. Schon nach der Generalprobe vor dem betreuenden wissenschftlichen Mitarbeiter merkte man aber, dass die vorgesehene Zeit von 20 Minuten für ein Plädoyer die vielen Argumente gar nicht fassen konnte, zumal die Richter noch Zwischenfragen stellen sollten. Vor dem großen Tag hatten sich auch die Gruppen, in denen es wegen zu grossen Ehrgeizes zu internen Streitigkeiten kam, wieder versöhnt und man hat wahrscheinlich noch nie so schick gekleidete Zweitsemester gesehen, wie am Morgen des 7.07.

Entsprechend der Auslosung trat immer der "Freistaat Bayern" der einen Gruppe gegen die "Bundesregierung" der anderen Grupe an. Da die Verhandlungen öffentlich waren und unsere Richter auch teilweise richtige Richter von den Berliner Amtsgerichten waren, bei deren Erscheinen sich alle Anwesenden erheben mussten, und die sich so eine ganze Menge Respekt verschafften, waren die Moot-Court Teilnehmer ganz schön im Lampenfieber. Trotz der vielen Zwischenfragen, die uns während der Plädoyers gestellt wurden, und die manchmal auch leider unserem Wissensstand vorausgriffen, gingen die 20 Minuten der Vorrunden schnell vorbei. Bewertet wurden die Vorträge der Gruppen nach juristischen Recherchen, Auftreten und Argumentation. Nach einer Mittagspause traten die zwei besten Teams im Finale gegeneinander an. Die exzellente Präsentation der Siegergruppe füllte den ganzen Hörsaal mit Zuhörern.

Zur Siegerehrung wurden dem ersten Team Praktikumsplätze in einer renommierten Kanzlei angeboten, der beste Einzelredner erhielt eine besondere Auszeichnung und jedem Teilnehmer wurde eine Urkunde überreicht.

Auch wenn der Arbeitsaufwand für den Moot-Court erheblich war, hat es sich auf jeden Fall gelohnt! Es war eine neue, wertvolle Erfahrung und wir haben viel gelernt. Auch unsere Nachfolger sollten diese Chance nutzen!!

PS.: Auch in diesem Semester soll es wieder einen verfassungsrechtlichen moot-court am Ende des Semester geben. Informationen vorab erteilen gerne die Wiss. Mit. Frau Platter (838 5 5212) sowie Wiss. Ass. Dr. Dörr (838 5 6432).

Stefanie Geist, Tina Schachten

(erschienen im DEFO-Info Nr. 42 vom WS 2000)



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