DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 | ![]() |
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Nachdem ihr Euch im vergangenen Semester mit Staatsorganisationsrecht beschäftigen durftet, sind es diesmal die Grundrechte. Hierbei wird sich Prof. Dr. Sodan insbesondere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bedienen, um die Probleme zu veranschaulichen. Die private Lektüre derselben empfiehlt sich natürlich auch! Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Vorlesung gegeben, zusammen mit einer ausführlichen Vorlesungsgliederung. An dieser Stelle nur der "Klassiker": Pieroth/Schlink Staatsrecht II - Grundrechte. Die Grundrechte werden zudem zentraler Bestandteil der Übung im nächsten Semester sein. Also erholt Euch vom Zivilrechts-Streß mit dem ein oder anderen Ö-Recht Happen. Den ganz Interessierten sei Alexys "Theorie der Grundrechte" ans Herz gelegt.
siehe Aushang zum Semesterbeginn
Mittwoch mittags könnt Ihr Euch mit dem BVerfGG beschäftigen! Prof. Randelzhofer wird Euch über die Abläufe im Bundesverfassungsgericht informieren. Sehr ausführlich werden hier die Erfordernisse der Zulässigkeitsprüfungen erörtert. Gar nicht schlecht, die Genauigkeit. Nebenbei erfährt man noch interessante Geschichten über Berlin. Ein Schwerpunkt der Vorlesung sind die Verfahren der Verfassungsbeschwerde, der Normenkontrolle, des Organstreits und der bundesstaatlichen Streitigkeiten. Umrahmt werden diese Themen von einer Einführung über die allgemeine Funktion der Verfassungsgerichtsbarkeit und einem Ausklang über die Wirkungen der Entscheidung. Als Richter am Berliner Verfassungsgerichtshof läßt Prof. Randelzhofer seine Erfahrungen aus der Praxis einfließen, so daß man sich auch vorstellen kann, daß das, was man lernt, später durchaus wichtig werden kann. Prof. Randelzhofer kann sagen, worauf man besonders achten muß, wenn man Verfassungsbeschwerde einreicht. Also auf, Ihr künftigen Beschwerdeeinreichenden! Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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