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5. Semester - Zivilrecht   WS 03 / 04


Schirmer - Übung im Bürgerlichen Recht   (09 081 Ü) - Do 14-16 h - Hs. II

Na, mit der Hausarbeit schön die Semesterferien, sorry, vorlesungsfreie Zeit, versaut? Dafür seid Ihr ja jetzt fertig. Nun geht's also mit der Übung los, in deren Verlauf Ihr eine von drei Klausuren bestehen müsst. Eine zweite Hausarbeit wird im Semester ausgegeben. Daneben werden während der Übungsstunden Fälle besprochen. Dabei kann es allerdings passieren, dass Euer Körper wegen des nicht immer packenden Vortragsstils des Dozenten seinem natürlichen Schlafbedürfnis nachgibt. Hier sind dann Euer juristischer Kampfgeist oder einfach ein paar Tassen Kaffee nötig. Aber nach dieser Hausarbeit werdet Ihr auch das schaffen.


Schmitt - Grundzüge des Arbeitsrechts   (09 082 V) - Di 14-16 h - Hs. II

In dieser Veranstaltung habt Ihr die Chance, Euch das Arbeitsrecht mit Hilfe von Prof. Schmitt zu erarbeiten. Es wird das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht behandelt. Es gibt drei gute Gründe, diese Vorlesung zu besuchen. Erstens behandelt sie den Pflichtfachstoff im Arbeitsrecht. Zweitens ist sie wichtig für das Berufsleben, schließlich lernt man hier, was man tun kann, um seinen Arbeitsplatz (möglichst lange) zu behalten und was man beachten muss, wenn man um höheren Lohn kämpft. Und drittens habt Ihr die Chance, Prof. Schmitt live zu erleben. Er wird die Vorlesung durchgehend interessant gestalten und für eine angenehme Atmosphäre im Hörsaal sorgen. Vielleicht wird er Euch das Arbeitsrecht dabei so "schmackhaft" machen, dass Ihr es danach als Wahlfach belegt.


Prölss - Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts   (09 083 V) - Di 9-12 h - Hs. III

Ich persönlich fand Handels- und Gesellschaftsrecht höchst interessant. Endlich begann ich zu verstehen was eine GmbH, eine OHG und vor allen Dingen was eine GmbH und Co KG ist. Man bekommt es mit Gesellschaftern, mit Kommissionären, mit Vorsitzenden und mit Aktionären zu tun. Es wird deren Vertretungsbefugnis, deren Einordnung in der handelsgesellschaftlichen Struktur und deren Rechte und Pflichten erklärt und anhand von Beispielen erörtert. Natürlich hat das Prinzip der Vertragsautonomie auch hier eine sehr hohe Stellung. Es gibt aber halt sehr viele Ausnahmen. Professor Prölss wird aber nicht nur über die verschiedenen Arten von Unternehmen referieren, sondern auch darüber was das Handelsregister ist, was das Unternehmen damit machen muss, und warum es wichtig ist, dass so ein Buch existiert. Ein bisschen Namens- und Firmenrecht wird auch in den Grundzügen angesprochen. Endlich wird man verstehen warum es falsch ist wenn man sagt: "Ich gehe in die Firma". Wahrscheinlich werden die meisten von Euch zu diesem Zeitpunkt schon eine Bekanntschaft mit Professor Prölss gemacht haben. Es wird intensiv referiert, auf einen manchmal zu hohen Niveau ... aber da die Fragen, die der Professor stellt, allesamt rhetorische Fragen sind und deswegen die Vorlesung des Öfteren einem Selbstgespräch ähnelt, ist es ihm nicht übel zu nehmen. Sonst würde er sich ja langweilen. Das Thema kompensiert aber einiges.


Schwab - Zivilprozeßrecht I   (09 084 V) - Di 12-14 h - Hs. 1122

Das Zivilprozessrecht ist ein Thema, das bei der Vorbereitung für das erste Staatsexamen häufig dem Stoffüberfluss zum Opfer fällt und dann auf eine Schmalspurvorbereitung für die zivilprozessuale Zusatzfrage reduziert wird. Dies ist schade, da eigentlich erst das Zivilprozessrecht das materielle Recht in einen Kontext stellt und auch bei der Klausurlösung z.B. die Beweislastregeln durchaus hilfreich sein können. Hinzuweisen ist auch darauf, dass man spätestens im Referendariat auf das Zivilprozessrecht treffen wird. Es kann also nur empfohlen werden, sich bereits jetzt damit zu beschäftigen. Gegenstand dieser Vorlesung ist das Erkenntnisverfahren, also der Gang des Verfahrens im ersten Rechtszug von dem Mahnverfahren und der Klageerhebung über die Rechtsmittel bis zum Urteil. Dies setzt natürlich Vorkenntnisse im Schuld- und Sachenrecht voraus. Schwab wird die Vorlesung auch interessant gestalten, so weit dies möglich ist. Da Zivilprozessrecht ohne einen realen Prozess vermutlich ziemlich trocken ist, wäre allerdings ein Besuch bei Gericht wünschenswert. Schade, das dafür vermutlich keine Zeit sein wird. Als Literaturempfehlung gibt Schwab den Musielak, Grundkurs ZPO, der auch gerade neu erschienen ist. Persönlich kann ich zum Thema Zivilprozessrecht den Schellhammer empfehlen, der vermutlich zwar den Rahmen dessen sprengt, was notwendig ist, jedoch durch sowohl inhaltlich als auch durch seine Formulierung zu überzeugen weiß und den ich persönlich einfach lesenswert finde.


Schwab - Zivilprozeßrecht II   (09 085 V) - Di 16-18 h - Hs. III

Thema dieses zweiten Teils der Zivilprozessrechtsvorlesung wird das Vollstreckungsverfahren sein, also wodurch man einen Titel bekommt, unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckungsklausel erteilt wird, wie zugestellt wird und wie schließlich vollstreckt wird. Dies umfasst die Pfändung von beweglichen Sachen und von Forderungen sowie ausgewählte Probleme der Vollstreckung in Grundstücke. Und schließlich gehören selbstverständlich auch die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung sowie Arrest und einstweilige Verfügung dazu.

Auch hier wird der Musielak empfohlen sowie zur Vertiefung Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht.





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