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4. Semester - Strafrecht   WS 03 / 04


Geppert - Übung im Strafrecht   (09 063 Ü) - Do 16-18 h - Hs. I

Bei dieser Übung handelt es sich um eine Pflichtlehrveranstaltung für das vierte Fachsemester, deren monotäre Voraussetzung die wesentlichen Bestandteile des Stoffes der Grundkurse I - III sind. Prof. Geppert bietet in seiner Veranstaltung drei Klausuren sowie zwei Hausarbeiten an, letztere werden jeweils vor Veranstaltungsbeginn als vorgezogene Ferienhausarbeit und nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der letzten Vorlesungswoche ausgegeben. Elegant wurde die Hausarbeit im Semester aus angeblich didaktischen Gründen weggelassen. Im Klartext heißt das: Besteht man die vorgezogene Ferienhausarbeit nicht, verliert man ein Semester, weil man diese dann zusammen mit der BGB oder Ö-Recht Hausarbeit im nächsten Semester parallel schreiben muss. Zum erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung muss jeweils eine Klausur und eine Hausarbeit mit mindestens ausreichend bestanden worden sein. Also haltet euch ran!

Wichtig für die Zulassung zu dieser Übung ist der Nachweis über das bestandene Grundstudium.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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