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3. Semester - Zivilrecht   WS 01 / 02


Ebel - Grundkurs Bürgerliches Recht III: Vertragliche Schuldverhältnisse   (09 020 V)   - Mi 12-14 h - Hs. III

Prof. Ebel, seines Zeichens der bei den Studenten und auch den Studentinnen der

wohl mit Abstand beliebteste Dozent am Fachbereich, widmet sich in seinem stets charmanten und gelegentlich mit der einen oder anderen Spitze gewürzten Vortragsstil seinem absoluten Lieblingsgebiet, der Vertragstypenlehre des Schuldrechts. Nachdem der Fachbereich nach Jahren studentischen Leidens endlich ein Einsehen hatte und die Vorlesung BGB III in vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse aufgespalten hat, haben wir nun endlich das Vergnügen, bei Prof. Ebel wenigstens einen Teil der Veranstaltung hören zu dürfen. Der passionierte Jäger wird uns dann mit dem Recht des Kaufes, der Miete, der Leihe, des Vertrags, des Darlehens, dem Bürgschaftsrechts etc. und verschiedenen Mischformen sowie voraussichtlich auch einem Ausblick auf die Schuldrechtsreform, die in diesen Bereichen einige Änderungen bringen wird, sicher durch die Untiefen des Schuldrechts geleiten. Insgesamt eine Veranstaltung, die zumindest allen Ebel-Fans ans Herz gelegt sei.


Prölss - Grundkurs Bürgerliches Recht III: Gesetzliche Schuldverhältnisse   (09 021 V)   - Do 10-12 h - HFB-C

Nach der Aufteilung des Grundkurses III behandelt Prof. Prölss die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Ob er (und damit Ihr) dabei den besseren Teil erwischt hat? Jedenfalls in der Examensrelevanz nehmen sich die beiden Teile nichts. GoA und Bereicherungsrecht waren Themen der Examensklausuren der letzten Kampagne, Deliktsrecht ist ansonsten ein sicherer Tipp. Im Hinblick auf die Schuldrechtsreform stellt sich im übrigen die spannende (?) Frage, ob die nunmehr gesetzlich geregelten Institute der culpa in contrahendo und der positiven Vertragsverletzung damit zu gesetzlichen Schuldverhältnissen geworden sind? Prof. Prölss wird diese Frage sicher gerne beantworten. Im übrigen tanzt er mitnichten nachts mit rotem Schal um ein Lagerfeuer herum, um an dieser Stelle entsprechenden Gerüchten den Gar auszumachen ("... und übermorgen hole ich der Königin ihr Kind.").





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