DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 99 | ![]() |
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Der Dozent Dr. Glaßer (Richter am Landgericht) dürfte Euch aus dem letzten Semester aus seiner Vorlesung zum Zivilprozeßrecht (Erkenntnisverfahren) schon bekannt sein. In diesem Semester wird es zunächst um das Zwangsvollstreckungsrecht gehen (nach Angaben des Dozenten etwa 2/3 der Zeit), später werdet Ihr in das Insolvenzrechteingeführt. Einzelne Elemente des Zwangsvollstreckungsrechts kommen gelegentlich in Examensklausuren vor, weshalb es verwundert, daß die Vorlesungen immer noch in Hs. III stattfinden, der zwar gut aber noch nicht zum bersten gefüllt ist, wenn Dr. Glaßer doziert. Die Vorlesung könnte zwar etwas peppiger sein, aber wichtig ist sie. Ihr solltet also trotz plötzlich auftretender Schlafanfälle und Langeweilereien (bitte nicht auf den Tisch sabbern, wenn ihr einnickt!) diese einem Aufenthalt in der Cafeteria vorziehen. Wer dennoch lieber einen gemütlichen Kaffeeplausch abhalten will, dem sei für regnerische Frühlingstage Jauernig "Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht" empfohlen.
Endlich mal wieder eine Vorlesung zum Träumen. Wertpapiere, wer hätte davon nicht gern ein paar oder gar ein paar mehr oder noch mehr ... . Schnitt. Leider ist das Recht der Wertpapiere eine etwas weniger Ekstase-auslösende Materie. Wenn man sich jedoch vergegenwärtigt, daß man als Eigentü- mer von Wertpapieren auch wissen sollte, welche wirtschaftlichen Funktionen diese ausüben, worum es sich dabei eigentlich handelt (außer Geldmaschinen) und welche rechtliche Merkmale sie haben (wie erwirbt man sie, wie verliert man sie wieder?), könnte das Interesse unter Umständen wieder auf- flammen (zw.). Ein weiterer Lichtblick ist, daß der Dozent Arbeitspapiere ausgibt (Achtung: Erste Lekti- on - obwohl diese sicherlich eine besonderen Wert haben, handelt es sich hierbei nicht um Wertpapie- re). Der Dozent selbst ist "ein Gott der Wissensvermittlung" (Zitat einer verzückt die Augen gen Himmel richtenden Hörerin). Er ist perfekt in kompakter, kompetenter Lehre. Hier macht das Lernen - selbst solcher im Rahmen des Pflichtbereichs eher unwichtigen Materie - wirklich Spaß. Selbst wer dem didaktischen Charme des Dozenten widerstehen sollte (unwahrscheinliches Szena- rio), kann Nektar aus seinen oben bereits erwähnten Arbeitspapieren ziehen, die anders als die unge- ordneten Ergüsse anderer Dozenten die besprochenen Fälle gegliedert mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen nachbereiten. Ein Juwel! Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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