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5. Semester - Zivilrecht   SS 05


Armbrüster - Übung im Bürgerlichen Recht   (09 062 Ü) - Mo 14-16 Uhr - Hs. I

Die große Übung im Zivilrecht wird in diesem Semester von Prof. Armbrüster angeboten. Bekannt als anspruchsvoller Dozent bereitet er Euch sicherlich sehr gut auf das Examen vor, aber das solltet Ihr ja nun auch schon an der Ferienhausarbeit erkannt haben. Vorausgesetzt werden die Kenntnisse der Grundkurse I bis III und der Vorlesung Sachenrecht (leider aber eben nicht nur das Mietrecht...). Mit entsprechender Vorbereitung sollte der Schein machbar sein, also lasst Euch vom Namen des Dozenten nicht abschrecken!


Schwab - Zivilprozeßrecht II   (09 060 V) - Di 12-14 Uhr - Hs. I

Scheinbar hat kein Professor so viele Veranstaltungsangebote wie Schwab... Als Studierende könnt Ihr Euch freuen ZPO II bei diesem Dozenten zu hören, aber sicherlich hat sich seine Art des Dozierens schon rumgesprochen. Wie kein anderer schafft er es Euch für Materien zu begeistern und den Stoff auch wirklich zu vermitteln. Die Vorlesung ist anspruchsvoll, aber man kann ihr mit regelmäßiger Vor- und Nacharbeit sehr gut folgen und sie soll ja auch auf das Examen und die Zeit danach vorbereiten. Inhaltlich unterscheidet sich die Vorlesung von ZPO I - Ihr lernt alles zur Zwangsvollsreckung - , so dass sie inhaltlich ein Muss ist. Aber bei diesem Dozent werdet Ihr sowieso in den Hörsaal eilen...:-)


N.N. - Grundzüge des Arbeitsrechts   (09 061 V) - siehe Aushang - siehe Aushang

Das aktuell umstrittene Antidiskriminierungsgesetz hat erste Auswirkungen auf den Fachbereich: Die Veranstaltung "Grundzüge des Arbeitsrechts" konnte bisher nicht bemannt bzw. befraut werden (Stand: 12. März 2005). Wahrscheinlich hat das Rechtsamt der FU eine Benennung einer bzw. eines Verantwortlichen unter Bezugnahme auf die heiß diskutierte Gesetzesvorlage erst einmal verhindert: Denn eine Benennung einer arbeitsrechtlich kundlichen Person würde alle Unkundigen diskriminieren. Sollte man sogar die Anforderung stellen, daß ein/e Volljurist/in lehrt, so wären alle Halb-, Viertel- und noch kleinteiligeren Jurist/inn/en möglicherweise diskriminiert. Auch muß womöglich EU-weit ausgeschrieben werden - schließlich könnte ja ein litauischer Gastarbeiter - äh, -dozent - den Job womöglich auch und vor allem preiswerter übernehmen. Fragen über Fragen. Auch ist es möglicherweise notwendig, daß neben Frauenbeauftragter und Personalrat auch die neu zu bildende FU-Antidiskriminierungsstelle (FUADS) in die Entscheidungsfindung einbezogen werden muß. Ist dann d´Hondt oder aber Hare/Niemeyer für deren Wahl anzuwenden? Und überhaupt: Waren dies nicht Männer? Kann eine somit von Männern vorbestimmte Wahl jemals diskriminierungsfrei sein?

Es ist also eher zu erwarten, daß der Bundestag dann doch schon 2007 - also natürlich nach der Bundestagswahl - über das Gesetz entscheidet, damit dieses dann mit Pauken und Trompeten in 2008 im Bundesrat untergeht. Warum also sollte unser Fachbereich ausgerechnet jetzt eine arbeitsrechtliche Veranstaltung besetzen, wenn es in 2008 (die ungebremste Entwicklung der Arbeitslosenzahlen vorausgesetzt) sowieso keine Arbeit mehr gibt? Wozu also Arbeitsrecht? Vielleicht aber gelingt es ja doch noch, diskriminierungsfrei eine/n Lehrveranstalter/in zu finden.

Apropos N.N.: Mehr über diese Person erfährst Du in unserem preisgekrönten investigativen Interview im DEFO-INFO Wintersemester 1999/2000 auf Seite 3103.





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