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5. Semester - Zivilrecht   SS 04


Armbrüster - Übung im Bürgerlichen Recht   (09 080 Ü) - Mo 14-16 h - Hs. I

Wie in jeder Übung müsst Ihr je eine Hausarbeit und eine Klausur bestehen. Mit der ersten Hausarbeit seid Ihr wahrscheinlich schon (fast) fertig und wenn Ihr noch nicht angefangen habt, lohnt es sich jetzt auch nicht mehr, denn Abgabe ist am 8. April. Macht aber nichts, denn in der Zeit vom 3. Mai bis zum 14. Juni wird eine zweite Hausarbeit angeboten. Gegenstand der Übung sind die Grundkurse Bürgerliches Recht I bis III sowie das Sachenrecht. Ein Blick ins BGB verrät uns, dass das alles bis auf das Familien- und Erbrecht ist. Prof. Armbrüster ist ein junger und sehr engagierter Dozent, der gerne auf die Fragen der Studierenden eingeht. Ihr könnt Euch auch auf den Einsatz moderner Präsentationstechniken wie Power Point freuen. Also die beste Gelegenheit, den Großen BGB-Schein zu erschlagen.


Schwab - Zivilprozeßrecht II   (09 081 V) - Di 16-18 h - Hs. II

Der Professor ist einfach ein As. Der Studierende versteht die Materie, die der Dozent unterrichtet. Vom Schwierigkeitsgrad her unabhängig. Es ist schwer zu sagen, warum man den Stoff bei ihm in einer ganz anderen, nämlich verständlichen, Sichtweise betrachten kann. Es ist einfach so. Ein dazu beitragender Teil könnte sein, dass er selbst noch relativ jung ist und so schon eine gewisse andere Struktur des Erlernens aber auch des Unterrichtens mitbekommen hat. Zum anderen ist er einfach fachlich gut drauf. Zum weiteren komplimentiert er seine Vorlesung aber auch immer mit vielen und verständlichen Fällen, welche den gerade gehörten Stoff leicht verdaulich machen. 90 Minuten verfliegen im nu. Aber genug des Lobes. Zivilprozessrecht wird erst wieder kürzlich in einer konstanteren Zeitplanung angeboten. Zwar ist ZPO an sich nicht Examensstoff, kann aber in der mündlichen Prüfung durchaus abgefragt werden, ganz zu Schweigen von der Relevanz um überhaupt zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen zu können. ZPO II ist zusätzlich zu ZPO I zu hören, und kein Ersatz desselbigen. Hauptthema der Veranstaltung ist das Zwangsvollstreckungsverfahren, insbesondere dessen Voraussetzung, Pfändung von beweglichen Sachen und Forderungen sowie Grundstücke und etwaige Rechtsbehelfe. Be there or be square!


Häublein - Grundlagen des Wohnungsrechts dargestellt anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung   (09 089 V) - Di 14-16 h - Hs. 1122

Mit Prof. Martin Häublein hält ein engagierter Juniorprofessor seine erste Vorlesung am Fachbereich. Obgleich das Thema für viele Studenten sehr weit entfernt scheinen wird, so sind Grundkenntnisse des Mietrechts höchst examensrelevant und das WEG unabdingbar für Referendariat und spätere Praxis. Prof. Häublein ist Preisträger des "Helmut-Schippel-Preises 2002" für seine Arbeit über "Sondernutzungsrechte und ihre Begründung nach dem WEG" zu prämieren. Zur Zeit sind Reformüberlegungen des Wohnungseigentumsgesetzes im Gange und sicherlich wird Prof. Häublein auch seine eigenen Überlegungen und Kritikpunkte einbringen. Insbesondere die Frage, ob in einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sogenannte gesetzliche Öffnungsklauseln Eingang finden sollen, wird zur Zeit leidenschaftlich erörtert. Als ehemaliger Repetitor wird sicherlich keine Langweile von Seiten des Dozenten aufkommen. Gegenstand der Veranstaltung sind neben dem Mietrecht das Wohnungseigentumsrecht und das Bauträgerrecht. Zur Einführung empfiehlt Prof. Häublein die Grundfälle zum WEG von Armbrüster in JuS 2002, S. 141 f.; daneben die Einleitung in Basty, Der Bauträgervertrag, 4. Auflage 2002 und zum Mietrecht insbesondere den Kommentar von Emmerich/Sonnenschein, 8. Auflage 2003. Ich kann daneben auch den Aufsatz von Prof. Häublein in ZMR, 2004, S. 1ff. empfehlen.





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