DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 Home
 
5. Semester - Strafrecht   SS 04


Rogall - Strafverfahrensrecht   (09 082 V) - Di, Do 10-12 h - Hs. 1122

In dieser Lehrveranstaltung sollen die Grundzüge des Strafprozessrechts vermittelt werden, die Schwerpunkte bilden das Ermittlungsverfahren, das gerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug sowie das Rechtsmittelrecht. Darf ein Tatverdächtiger mit Folter zu einem Geständnis gezwungen werden? Antwort auf Fragen wie diese gibt es in dieser Veranstaltung. Das Strafverfahrens- und das Strafprozessrecht bilden außerdem eine wichtige Thematik im ersten und zweiten Staatsexamen - wer sich hier etwas Mühe gibt kann so immer ein paar Punkte gut machen. Didaktisch ist Prof. Rogall im Mittelfeld anzuordnen, manche finden ihn gut und kommen mit seinem Vortragsstil klar, und manche eben nicht.


Horstkotte - Rechtsfolgen der Straftat   (09 084 V) - siehe Aushang - siehe Aushang

Da ist sie also, die Schreibblockade. Was ist zu tun? Informationen zur Veranstaltung liegen nicht vor. Ich versuche, mich langsam dem Thema zu nähern. Wortlaut: Rechtsfolgen sind Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln etc.; die Vermögensstrafe ist verfassungswidrig. Systematik: Die Veranstaltung ist für das 5. Semester vorgesehen. Historie: Die Veranstaltung wurde schon früher angeboten. Sinn und Zweck: Sammlung juristischen Wissens, wie immer.

Weitere Nachforschungen meinerseits haben ergeben, dass Thema der Veranstaltung alles nach dem Schuldspruch des Richters, also insbesondere die Strafzumessung, ist. Leider sind die Veranstaltungen von Prof. Horstkotte meist nicht gut besucht, was aber nicht an deren Qualität liegt. Es erwartet Euch also interessanter Stoff in absoluter Kleingruppenatmosphäre. Ich kann die Vorlesung dieses engagierten Dozenten daher sehr empfehlen.


Montenbruck - Sanktionenrecht aus Sicht der Mediation   (09 083 V) - Mi 10-12 h - Hs. III

Wie stelle ich mir Sanktionenrecht aus Sicht der Mediation vor? A beraubt B. Eigentlich muss A in den Knast, aber an sich ist A ja ganz lieb und er bereut die Tat und hat B auch die ganze Beute wiedergegeben. Also trifft man sich und spricht miteinander. B versteht jetzt, warum A ihn beraubt hat, und A versteht, warum B das nicht so toll fand. Daher können sich A und B jetzt wieder lieb haben. Was mir jetzt nur nicht so ganz klar ist, an sich muss A ja doch in den Knast wandern, das Verfahren gibt's ja schließlich von Amts wegen. Aber dafür gibt's bestimmt auch eine Lösung. Wenn Ihr das Ganze kompetenter und juristisch korrekt hören wollt, geht zu Prof. Montenbrucks Veranstaltung. Sie findet in der ersten Semesterhälfte (14. April bis 26. Mai) statt. Ihr solltet allerdings Vorkenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht sowie den Übungsschein im Strafrecht besitzen.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



zurück weiter

FB Jura

Studienberatung
Sprechzeiten
Vorlesungs-Kommentierung
Veranstaltungsdaten
Infos, Bücher, Skripte
Aktivitäten
Ersti-Wochenende

Jur. Ausbildungsreform

Fachbereichsrat
Fachschaftsrat

Sonstiges



5. Semester - SS 04

Zivilrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht


  EMail          Impressum          Fragen+Meinung          Links          Übersicht Zum Seitenanfang