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4. Semester - Zivilrecht   SS 04


Schirmer - Sachenrecht   (09 059 V) - Do 14-16 h, Fr 8.30-10.00 h - Hs. II

Diese Veranstaltung behandelt mit dem Sachenrecht endlich mal einen Teil des Zivilrechts, der nicht ständig geändert wird bzw. geändert worden ist. Themata der Vorlesung werden der Schutz des Besitzes, des Eigentums, der Erwerb und Verlust an beweglichen Sachen, Sicherungsformen an beweglichen Sachen und Rechten, das Grundstücksrecht und die Grundpfandrechte sein. Zu Beginn des Semesters gibt Prof. Schirmer für gewöhnlich eine Gliederung aus, an der man sich gut orientieren und auch gut alleine (vor- und/oder nach)arbeiten kann. Zum Dozenten ist nicht viel zu sagen - nur wer bei Langeweile zum Einschlafen neigt, sollte sich wahrscheinlich reichlich mit Aufputschmitteln versehen, da Prof. Schirmer meist einen doch sehr einschläfernden Vortragsstil hat. Aber zur Verteidigung des Dozenten sei gesagt, dass die letzte seiner von mir besuchten Vorlesung durchaus ansprechend war und ich nicht einmal weggenickt bin. Es ist also nicht alles so schlimm, wie es gemacht wird, macht Euch am besten Euer eigenes Bild.


Möller - Moderne Vertragstypen   (09 060 V) - Do 10-12 h - Hs. III

Vielen Konsumenten und Unternehmen reichen die vom BGB vorgegebenen Vertragstypen heute nicht mehr. Daher haben sich moderne Vertragstypen wie Leasing, Mietkauf oder Factoring entwickelt, die nicht oder nur rudimentär gesetzlich geregelt sind. Um diese geht es in dieser zivilrechtlichen Vertiefungsveranstaltung. Allen, denen die gesetzlich geregelten Vertragstypen nicht genug sind, sei diese Veranstaltung ans Herz gelegt. Zur Dozentin lässt sich nur soviel sagen: Prof. Möller hat bisher noch keine Begeisterungsstürme unter den Studierenden hervorgerufen. Diese Tatsache sollte Euch aber nicht vom Besuch abhalten, sondern vielmehr besonders anspornen, denn wenn Ihr diese Vorlesung durchhaltet, werdet Ihr alles Ertragen, was in diesem Studium auf Euch zukommt. Viel Spaß dabei!


Hähnchen - Arbeitsgemeinschaft zur Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts   (09 061 AG) - Mo 10-12 h - R. 2212

In dieser Arbeitsgemeinschaft wird der Stoff der Grundkurse BGB II und III wiederholt und vertieft. Wer sich schon einmal mit dem Schuldrecht beschäftigt hat weiß, dass aufgrund der Schwierigkeit dieser Materie eine solche Wiederholung und Vertiefung dringend notwendig ist. Im Rahmen einer AG lässt sich das natürlich besser erlernen. Sie ist daher bestens zur Vorbereitung auf die "große" Übung geeignet. Pro AG ist Platz für 25 Teilnehmer, eine Anmeldung ist erforderlich und ab dem 14. April in der Bibliothek für Deutsche Rechtsgeschichte möglich. Bei regelmäßiger Teilnahme bekommt Ihr einen sogenannten Lustschein. Mit diesem kann man zwar im Studium nichts anfangen, er macht sich aber für eine Bewerbung sicher gut und sonst kann man ihn sich einrahmen und ihn über das Bett hängen und sich daran freuen. Frau Hähnchen ist eine sympathische und kompetente Dozentin. Es gibt also keinen Grund, diese Veranstaltung nicht zu besuchen.


Hähnchen - Arbeitsgemeinschaft zur Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts   (09 062 AG) - Mo 14-16 h - R. 2212


Schwab - Familienrecht   (09 071 V) - Mi 8-10 h - Hs. II

Achtung, diese Vorlesung ist lebenswichtig! Hier erfahren wir endlich, warum man heiraten sollte, wie man sich dann am Besten wieder scheiden lässt und wie das mit dem Kinderkriegen ist (also das Rechtliche zumindest). Da das Familienrecht sehr komplex ist, können leider nur die Grundzüge behandelt werden. Zum besseren Verständnis der Vorlesung solltet Ihr Kenntnisse im BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht besitzen (Anmerkung in eigener Sache: Kann man eigentlich jemals Sachenrecht wirklich verstehen?). Eines kann ich Euch versichern: Wenn Prof. Schwab doziert, kommt im Hörsaal niemals Langeweile auf. Er vermittelt den Stoff fallorientiert und sehr verständlich. Lasst Euch von ihm für das Zivilrecht begeistern. Zum Abschluss schon mal eine Frage: Herr Schwab, lohnt es sich eigentlich nach der neuen BGH-Entscheidung zum Ehevertrag noch zu heiraten?





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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