DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 | ||||
In der Übung soll das in den Grundkursen I bis III erworbene Wissen durch Besprechung und die schriftliche Bearbeitung von Fällen geübt bzw. vertieft werden. Wie in jeder (großen) Übung müssen von 3 Klausuren und 2 Hausarbeiten (eine in den Ferien, eine im Semester) jeweils eine bestanden werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Grundstudium bzw. die bestandene Zwischenprüfung. Thematisch deckt die Übung das gesamte Strafrecht ab (je nach Dozent), wobei zu erwähnen ist, dass Prof. Rogall auch immer wieder (fast immer) strafprozessrechtliche Grundzüge abhandelt und diese auch in die Klausuren einarbeitet. Man sollte also schon mal einen Blick in die StPO geworfen oder zumindest schon mal von ihr gehört haben. Das Niveau der Klausuren ist bei Prof. Rogall hoch, um nicht zu sagen sehr hoch, angeblich auf Examensniveau. Angeblich soll die Durchfallquote deshalb regelmäßig über 50 % liegen und der Punktedurchschnitt nur bei ca. 5 Punkten. Ich persönlich glaube nicht, dass der Punktedurchschnitt bei anderen Übungen viel höher liegt. Aber die Klausuren sind durchaus anspruchsvoll, will man also leicht und ohne großen Aufwand einen Schein erschlagen, ist diese Übung sehr wahrscheinlich nicht die Richtige dafür. Schaut Euch die Übung an und bildet Euch am besten selbst eine Meinung. Nur soviel, auch ich habe diese Übung (bei dem oben genannten Dozenten) ohne größere Probleme einigermaßen gemeistert. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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