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2. Semester - Öffentliches Recht   SS 01


Randelzhofer - Grundkurs Öffentliches Recht II   (09 016 V) - Di, Mi 8-10 h - Hs. I

Wenig Normtext, viel Vorlesung. Mit den ersten 19 Artikeln und dem bisschen Kroppzeug weiter hinten im Grundgesetz werdet Ihr Euch vier Semesterwochenstunden lang befassen. Das bisschen Text (wobei Art. 16 a den Textumfang ca. verdoppelt hat) hat es allerdings auch in sich, vor allem hat das Bundesverfassungsgericht eine Menge daraus gemacht, und daher kann es bei der Beschäftigung mit den Grundrechten nicht schaden, auch mal selber das eine oder andere Urteil zu lesen (was in anderen Rechtsgebieten - außer bei der Anfertigung von Hausarbeiten - regelmäßig gut verzichtbar ist). Eine weitere Lektüreempfehlung ist der Klassiker Pieroth/Schlink, der zwar nicht zu knapp kompliziert, aber eben auch einfach gut ist. Die Notwendigkeit, all Euer Wissen aus eigenständiger Lektüre schöpfen zu müssen, soll Euch von Prof. Randelzhofer genommen werden. Und wenn Ihr am Ende der Vorlesung etwas mit den Begriffen Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit anfangen könnt und eine Grundrechtsprüfung dennoch nicht nur für immergleiches Abwägungsgeseier haltet, dann hat er seine Sache gut gemacht.


N.N. - Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Öffentliches Recht II für Anfänger   (09 017 AG) - siehe Aushang zu Semesterbeginn - siehe Aushang zu Semesterbeginn

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Pestalozza - Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht   (09 018 V) - Do 14-16 h - Hs. II

Was für ein langer und komplizierter Vorlesungstitel! "Bezüge des..." Wie war das? Da habe ich es schon wieder vergessen. So ging es mir schon während des ganzen Studiums. Nie konnte ich mir mehr merken als dieses erste Wort, dieses verfolgte mich aber dafür als schlechtes Gewissen bis in die Examensvorbereitung hinein: "Und die 'Bezüge' hast du auch nie gehört" - so lautete der Satz, der bei meinen resignierten Überlegungen darüber, was ich eigentlich alles noch machen müßte, regelmäßig den krönenden Abschluß bildete. Leider blieb es hinsichtlich der "Bezüge" bis zum Examen bei bloßen Überlegungen, und es kam, wie es kommen mußte: Die zweite Ö-Rechts-Klausur drehte sich um Art. 25 GG. Es war dann zwar doch nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick schien, das heißt, man konnte die Klausur auch ohne große Kenntnisse, allein mit sorgfältiger Lektüre des Gesetzes und sauberer Methodik bewältigen. Trotzdem möchte ich Euch raten, solche "blinden Flecken" gar nicht erst aufkommen zu lassen, das verbessert zumindest die im Examen ohnehin angespannte nervliche Lage. Wenn Euch der Graf nicht zusagt, dann macht Euch zumindest auf andere Weise (zum Beispiel gibt es ein Lehrbuch in der Schwerpunkte-Reihe) kundig.


Pestalozza - Verfassungsprozeßrecht   (09 019 V) - Mo 14-16 h - Hs. II

Verfassungsprozeßrecht mit Pestalozza. Einen besseren Treffer kann man nicht landen. Sein absolutes Spezialgebiet, so laut herrschender Meinung. Vielleicht hat es aber auch nur mit seinem Buch über das Verfassungsprozessrecht zu tun, das im allgemeinen gute Kritiken (von den Studenten!!!) bekommen hat und unter anderem auch an der HU empfohlen wird. Der gute Graf empfiehlt irrigerweise nicht sein eigenes Lehrbuch, sondern das von Fleury und andere, vielleicht aus Bescheidenheit. In der Vorlesung selbst wird der Professor wieder souverän und erhaben, wie immer, seinen Stoff vortragen. Leicht verständlich und voller Gehalt, wenn manchmal doch ein bisschen ZU leise. Laut dem Professor sei aber dies bei Erwachsenen der normale Umgangston. Dazu gehört ja dann auch sein trockener aber dennoch bissiger Humor, der leider nur von den ersten zwei Reihen akustisch wahrgenommen werden kann. Seine Vorlesung soll die schon vorhandenen Kenntnisse über das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch vertiefen und ergänzen. Hier wird unter anderem das Enumerativprinzip erläutert und die sehr wichtigen Verfahren beim BVerfG (Verfassungsbeschwerde, Bund-Länder Streit etc.) werden erklärt. Natürlich wird auch die obligatorische Ausschweifung zum Berliner Verfassungsgerichtshof nicht fehlen. Aber laut Pestalozza kennen die Studenten dies ja alles schon und kommen zu seiner Vorlesung, um mit ihm intellektuelle Diskussionen zu führen. Leider wird dies grundsätzlich von den Studenten missverstanden und diese interpretieren die eigentlich interessanten Fragen eher als rhetorische Floskeln. Schade eigentlich. Die normale Vorlesungszeit von 14 - 16 Uhr wird aber hoffentlich für einen etwas volleren Hörsaal sorgen. Vielleicht wird ja dadurch die Anteilnahme an den versuchten Unterhaltungen ein bisschen erhöht. Durchweg eine sehr empfehlenswerte Vorlesung, die man nicht verpassen sollte. Vorarbeiten ist jedoch ratsam und macht die Vorlesungen dadurch umso empfehlenswerter.





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