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1. Semester - Öffentliches Recht   SS 00


Randelzhofer - GK Öffentliches Recht I   (09 005 V)

Wie schön, daß das Öffentliche Recht gleich mit dem zähflüssigsten Stoff anfängt: Dem Staatsorganisationsrecht. Dies umfaßt die Behandlung der Organe des Bundes und deren Kompetenzen, Bund-Länder-Kompetenzen, Gesetzgebungsverfahren und solche Dinge. Nicht dazu gehören die Schwarzkonten der CDU, die Geburtstagsfeier von Johannes Rau und die Ämterbesetzung bei den Grünen - alles in allem ziemlich theoretisch und immanent wichtig. Und - ein Pluspunkt für euch - eines der Lieblingsthemen von Prof. Randelzhofer. Und wenn man nur intensiv genug einsteigt, ist ja fast alles ganz faszinierend. Aber vermutlich interessiert euch das alles gar nicht so sehr. Was vielleicht interessanter ist: Über den Professor läßt sich nichts Nachteiliges sagen. Er ist zwar nicht unbedingt ein didaktisches Genie, aber guter Durchschnitt und sehr nett. Allerdings wirkt seine tiefe, beruhigende Stimme inklusive gemächlicher Sprechweise manchmal ohne sein Zutun bei ohnehin etwas angeschlagenen Zeitgenossen ein wenig einschläfernd.





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