DEUTSCHE GESETZEDEPOTG
 2. Abschnitt. Einkaufskommission


§ 18 Stückeverzeichnis
§ 19 Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses
§ 20 Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen
§ 21 Befugnis zur Aussetzung und Befugnis zur Übersendung auf Verlangen
§ 22 Stückeverzeichnis beim Auslandsgeschäft
§ 23 Befreiung von der Übersendung des Stückeverzeichnisses
§ 24 Erfüllung durch Übertragung von Miteigentum am Sammelbestand
§ 25 Rechte des Kommittenten bei Nichtübersendung des Stückeverzeichnisses
§ 26 Stückeverzeichnis beim Auftrag zum Umtausch und zur Geltendmachung eines Bezugsrechts
§ 27 Verlust des Provisionsanspruchs
§ 28 Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs
§ 29 Verwahrung durch den Kommissionär
§ 30 Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei dem Kommissionsgeschäft
§ 31 Eigenhändler, Selbsteintritt