Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren |
[ § 26 | § 28 ] § 27 Verlust des Provisionsanspruchs Der Kommissionär, der den in § 26 ihm auferlegten Pflichten nicht genügt, verliert das Recht, für die Ausführung des Auftrags Provision zu fordern (§ 396 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs). |