Achter Abschnitt. Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 39 Weitergeltende Erlaubnisse. § 40 Verkehr mit neuen Betäubungsmitteln und ausgenommenen Zubereitungen. § 40a Verkehr mit weitern neuen Betäubungsmitteln und ausgenommenen Zubereitungen. § 41 Berlin-Klausel.