DEUTSCHE GESETZEBRAO
 DRITTER TEIL. Die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte


§ 43 Allgemeine Berufspflicht
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
§ 43b Werbung
§ 43c Fachanwaltschaft
§ 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
§ 45 Versagung der Berufstätigkeit
§ 46 Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen
§ 47 Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
§ 48 Pflicht zur Übernahme der Prozeßvertretung
§ 49 Pflichtverteidigung, Beistandsleistung
§ 49a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
§ 49b Vergütung
§ 50 Handakten des Rechtsanwalts
§ 51 Berufshaftpflichtversicherung
§ 51a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
§ 51b Verjährung von Ersatzansprüchen
§ 52 Vertretung des Prozeßbevollmächtigten
§ 53 Bestellung eines allgemeinen Vertreters
§ 54 Rechtshandlungen des Vertreters nach dem Tode des Rechtsanwalts
§ 55 Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
§ 56 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer
§ 57 Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten
§ 58 Einsicht in die Personalakten
§ 59 Ausbildung von Referendaren
§ 59a Berufliche Zusammenarbeit
§ 59b Satzungskompetenz