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[Jurist Christian Armbrüster lehrt Bürgerliches Recht]



Fast 1000 jahre alt: Persikopenbuch Heinrich II. aus der Bayerischen Staatsbibliothek in München.

Im zweiten Stock, Zimmer 327 des Hauptgebäudes der FU-Juristen arbeitet seit kurzem Christian Armbrüster. Diese Umgebung ist ihm nicht fremd, denn schon in den neunziger Jahren war Armbrüster am Fachbereich Rechtswissenschaft tätig, seinerzeit als Assistent von Jürgen Prölss.

Nach der Habilitation an der FU Anfang 2000 erhielt er seine erste Professur bereits zum Herbsttrimester 2000 an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Zum 1. Januar 2004 hat ihn der Fachbereich Rechtswissenschaft nun auf die C4-Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschafts- sowie Privatversicherungsrecht berufen.

Armbrüsters Büro wirkt recht provisorisch: Noch fehlt ein Computer, die Wände sind kahl und aus der Decke ragt ein loses Kabel, wo einmal eine Lampe hängen wird. Doch das erschüttert den 39-jährigen nicht. Sein Interesse an Lehre und Forschung war ausschlaggebend für seine Berufsplanung. Zwar hätte er sich auch den Richterberuf vorstellen können. „Aber“, so fügt er hinzu, „dort hätte mir genau das gefehlt, was die Aufgaben des Hochschullehrers ausmacht“. Seine Publikationsliste zeugt vom Engagement in der rechtswissenschaftlichen Forschung. Zugleich fühlt er sich in der Lehre zu Hause. Armbrüster findet es wichtig, auch als Lehrender im Blick zu behalten, wie sich der – für einen Abiturienten zunächst einmal sehr fremdartig anmutende – juristische Studienbetrieb aus der Perspektive der Studierenden darstellt. Das Interesse für Jura musste auch in ihm erst einmal geweckt werden.


Christian Armbrüster

Im Hörsaal bemüht Armbrüster sich, die Paragraphen mit Leben zu füllen. Ihm liegt deshalb viel an Zwischenfragen, Kommentaren und dem Gespräch mit den Studierenden.

Zudem sucht er gerade in der Lehre die Nähe zur Praxis. So bezieht er bei der Vermittlung des Stoffes beispielsweise auch wirtschaftliche Hintergründe oder die anwaltliche Perspektive ein. Zudem sollen Blockseminare künftig auch an Orten stattfinden, wo Theorie und Praxis einander begegnen. Das Studium gewinnt auf diese Weise an Abwechslung und die Studierenden erhalten Einblicke, die ein Hörsaal in der Regel nicht zu bieten vermag. Seine Doktoranden bindet Armbrüster in die wissenschaftliche Kooperation mit Institutionen wie der „Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung“ ein. Die Nachwuchsforscher werden dabei mit spannenden juristischen Fragestellungen konfrontiert und erhalten zugleich Einblicke in die Praxis.

Die Forschungen von Armbrüster erstrecken sich auf das Bürgerliche Recht, das Gesellschaftsrecht und auf das Privatversicherungsrecht. Zudem interessiert er sich für das Internationale Privatrecht und für das Europäische Zivilrecht. So engagiert er sich in einer europäischen Arbeitsgruppe zum Thema Kulturgüterschutzrecht. Eine Arbeitsgruppe, in der Rechtswissenschaftler mehrerer EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz vertreten sind, erarbeitet gerade ein vergleichendes Kompendium der grundlegenden Rechtsbegriffe zum Kulturgüterschutzrecht. Von „Beschlagnahme“ bis „Schatzfund“ soll dort die Bedeutung aller wichtigen Rechtsbegriffe in den europäischen Rechtsordnungen behandelt werden; zudem geht es um die Entwicklung gemeineuropäischer Grundregeln. Das Kulturgüterschutzrecht wird auch im Mittelpunkt mehrerer Vorträge stehen, die Armbrüster in der hiesigen vorlesungsfreien Zeit im Rahmen einer Gastprofessur an der Universität Paris halten wird. Diese Materie sei ein komplexes und höchst interessantes Thema, das mit dem Zusammenwachsen der EU und der gleichzeitigen Besinnung auf das jeweilige kulturelle Erbe der Mitgliedstaaten an Bedeutung gewinne. „Bei solchen Projekten können auch die ausländischen Studierenden am Fachbereich viel einbringen“, bemerkt Armbrüster, „denn sie können dort, wo sich die juristischen Systeme unterscheiden, ihrerseits den hiesigen Lehrenden manches erklären.“

In der Internationalität sieht Armbrüster eine besondere Stärke des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Die intensive Einbindung in europäische Austauschprogramme wie Erasmus und Sokrates biete den Studierenden viele Anknüpfungspunkte für den rechtsvergleichenden Blick auf die europäischen Nachbarn. So erhielten die Studierenden die Gelegenheit, zum Beispiel in Straßburg das französische Rechtsleben kennenzulernen. Ständig kämen neue Studienorte hinzu. So sei mit Birmingham ein anspruchsvoller strukturierter Austauschstudiengang geplant. Mit Rom wird jetzt sogar ein rechtswissenschaftlicher Doppelstudiengang konzipiert, den er auf Seiten der FU betreuen wird, verrät Armbrüster.

Seine internationalen Interessen rührt nicht zuletzt aus der eigenen Studienzeit her. Nachdem Armbrüster in Mainz mit dem Studium der Rechtswissenschaft begonnen hatte, verbrachte er ein Studienjahr als DAAD-Stipendiat an der Universität Genf. Dort ist sein Interesse am Internationalen Privatrecht geweckt worden. Daraufhin legte er einen Studienschwerpunkt auf dieses Gebiet, das ihn auch in seinem Berliner Habilitationsvortrag beschäftigt hat und dem weiterhin sein Interesse gilt. „Das Auslandsstudium eröffnet völlig neue Horizonte“, meint Christian Armbrüster und rät damit allen Studierenden, die vielfältigen Angebote und Kooperationsabkommen des Fachbereichs zu nutzen.

Florian Hertel

Foto Persikopenbuch: S. Fischer
Foto Armbrüster: Hertel


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