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Invitatio ad Armbrüster - Examinatorium bei Prof. Dr. Armbrüster zum BGB AT - Ein Bericht

Das Examen naht und die Stimmung bei den Kandidaten steigt. Das ist die Hochzeit für die kommerziellen Repetitoren, die den Rekruten am Gesetzestext in die Pflicht nehmen. Ein Zustand, der von den Hochschulen mit Skepsis gesehen wird. Doch viele Studierende sehen keine andere Chance, als diese, um das geballte Wissen bis zur großen Stunde beim JPA in den Kopf zu bekommen.

Doch damit erzähle ich unserer geneigten Leserschaft nichts neues, aber es gibt wahrlich neues zu berichten. Prof. Dr. Armbrüster ist zu uns gekommen, nein, er hat uns bereichert, denn zu seinen Kernaufgaben zählt der sympathische Zivilrechtler von der Weinstraße auch die Verbesserung der inneruniversitären Examensvorbereitung und - gesagt, getan - am vierten März dieses Jahres fing er damit an. Leider hatte der Dozent das Interesse der Studierenden am Fachbereich an den Grundlagen des Zivilrechts weit unterschätzt, so dass der Raum 2215 nach kurzer Zeit zu platzen drohte. Doch wo der Germanist während der Vorlesung genügsam den Melkschemel auspackt, um sich eine Sitzmöglichkeit zu verschaffen, da sind angehende Juristen fordernd im Aktiv: Der Hörsaal II wurde gestürmt, doch da boykottierte die Geräuschkulisse der Umbauarbeiten in der Cafeteria (oder eher neuer U-Bahnhof??!!) die Akustik im Saale. Nach der Pause erfolgte ein weiterer Umzug. Doch diese organisatorischen Probleme können nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Nichtteilnahme zu einem Defizit an juristischer Lebenserfahrung zählen darf, muss und kann.

Wer allerdings erwartet, dass die Veranstaltung dazu dient, den Gutachtenstil neu zu vertiefen oder nochmals nach den einzelnen Rechtsgeschäften innerhalb des "Trierer Brötchenkaufs" zu fragen, dem muss gesagt sein, dass dieses nicht Ziel des Examinatoriums ist. Die Sachverhalte werden anhand ihrer spezifischen und möglicherweise examensrelevanten Probleme aufgetrennt und wieder neu genäht. Die Grundkenntnisse im BGB AT werden vorausgesetzt. Prof. Armbrüster will den Blick darauf schulen, wo der Haken in den Fällen steckt: Ist eine Internetauktion wirklich eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB? Wo stellt das Minderjährigenrecht einen Stolperstein in der Falllösung dar? usw. Es ist oftmals ein "Frage-Antwort-Spiel", was wiederum ein wenig von den Umständen einer mündlichen Prüfung vorwegnimmt. Die Sachverhalte sind auch nicht in der Art "A verkauft B rostiges Auto. B sauer, will Geld. Watt nu?", sondern ergeben einen Reigen von Konflikten, die das Argumentationsgeschick des angehenden Juristen fordern; dazu sei der Fall "www.ricardo.de" genannt. Eine Situation, die andere Vorlesungen nur selten oder gar nicht bieten. Das starke Interesse hat den Dozenten positiv überrascht, was allerdings auch Signal sein soll, dass das Engagement der Lehrenden durch die Lernenden gerne honoriert wird, insbesondere wenn man sich den kostspieligen Gang zum nächsten Repetitor sparen kann. Dazu kommt, dass es mich als Studenten des vierten Semesters nicht abgeschreckt hat, das Angebot ebenfalls wahrzunehmen, auch wenn meine Examensanmeldung (toll geplant!) mit der Fussball-WM zusammenfällt.

Marcel Templin

(erschienen im DEFO-Info Nr. 49 vom SS 2004)



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