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Die Frauenbeauftragte stellt sich vor

Marion Scheffel (Frauenbeauftragte):
Fbarewi@zedat.fu-berlin.de
Sprechstunde: Mittwoch 12:00 - 13:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Tel. 838 54651

Eva Schäper (stellvertretende Frauenbeauftragte):
schaeper@zedat.fu-berlin.de
Tel: 838 55401


Amt und Aufgaben

Ende der 80er Jahre wurden die ersten Frauenbeauftragten in den einzelnen Bereichen der Freien Universität in ihr Amt bestellt. Sie sollen als eine Art Kontrollinstanz Strukturen und Verhaltensweisen, die Frauen benachteiligen, aufdecken und diesen entgegenwirken. Deshalb hat die Frauenbeauftragte das Recht auf Auskunft in allen mit ihren Aufgaben in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten und muss frühzeitig und umfassend unterrichtet werden. Sie hat Rede- und Antragsrecht in den Gremien und Organen der universitären Selbstverwaltung und kann bei allen Entscheidungen ein suspensives Veto einlegen. Diese Rechte sind insbesondere in § 59 Berliner Hochschulgesetz und in den Frauenförderrichtlinien der FU verankert.

Die Wahl der Frauenbeauftragten erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden "Wahlfrauen" gewählt, zwei Vertreterinnen jeder Gruppe (Professorinnen, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sonstige Mitarbeiterinnen und Studentinnen). Diese acht Wahlfrauen wählen dann die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin. Nach § 59 Abs. 1 Satz 7 BerlHG werden beide gewählten Vertreterinnen für eine Amtsperiode von zwei Jahren bestellt. Die neu gewählte Frauenbeauftragte und stellv. Frauenbeauftragte nehmen ihr am Amt mit Wirkung 1. April 2004 auf.

Die Frauenbeauftragte ist an allen Einstellungsverfahren, ob Hilfskraftstelle oder C4-Professur, zu beteiligen. Das beginnt bei der Stellenplanung: Inwiefern ist der Stellenantrag innerhalb des Bereichs gerechtfertigt, gibt es frauenfördernde Kriterien, die berücksichtigt werden sollten. Danach ist der Ausschreibungstext zu prüfen: Ist er geschlechtsneutral formuliert, werden Arbeitsgebiete von Frauen in diesem Bereich angemessen berücksichtigt bzw. die von Männern nicht überbewertet? Auch die Frage, wo die Ausschreibung veröffentlicht werden soll muss die Frauenbeauftragte prüfen und die Verwaltung gegebenenfalls auffordern, sich um Bewerberinnen zu bemühen. Mit den Auswahlverfahren werden vorwiegend Kommissionen betraut, an deren Sitzungen die Frauenbeauftragte teilnimmt. Sie achtet insbesondere auf die Festlegung von Auswahlkriterien - entsprechen sie der Ausschreibung oder haben hier männliche Bewerber von vornherein die besseren Chancen? - und auf die Gleichbehandlung aller Bewerber/innen. Schließlich überprüft sie die Protokolle und beteiligt sich an der Entscheidungsfindung.

Obwohl der Bereich der Einstellungs- und Umsetzungsverfahren einen großen Raum einnimmt in der Arbeit der Frauenbeauftragten, ist er doch nur die Spitze des Eisbergs, denn Frauenförderung beginnt nicht erst beim Einstellungsvorgang. Die Frauenbeauftragte muss daher über sämtliche Kommissionen, Einrichtungen und Gremien ihres Bereichs unterrichtet sein, um mögliche Frauenfördermaßnahmen anzumahnen oder für die Berücksichtigung von Frauen zu sensibilisieren.


Studieren mit Kind

Die Frauenbeauftragte berät studierende Eltern am Fachbereich Rechtswissenschaft und unterstützt sie. Studierende Eltern haben bei der Vergabe von AGs und Tutorien das Recht auf einen Termin, der zwischen 10:00 und 16:00 Uhr liegt. Sollten Abschlussklausuren oder ähnliche Prüfungsleistungen nach 16:00 Uhr abgenommen werden, müssen studierende Eltern vorher geprüft werden, wenn sie sonst ihren Betreuungsverpflichtungen nicht nachkommen können.

Weitere Kontaktadressen an der Freien Universität Berlin:
Elterninitiative FUniMäuse Telefon: (030) 832 9863
FU-Kita Telefon: Telefon: (030) 838 3700/99 Telefax: (030) 831 8169 e-mail: sengels@zedat.fu-berlin.de

Sozialberatung des Studentenwerks Berlin für FU-Studierende:
Telefon: (030) 83 00 24 98 (Beratung)
Telefon: (030) 83 00 24 99 (Darlehen)


Informationen

Die Frauenbeauftragten haben eine Mailingliste für Frauen aller Statusgruppen am Fachbereich Rechtswissenschaft eingerichtet, um eine kurzfristige Verbreitung von Informationen und Diskussionen zu ermöglichen. Sollten Sie Interesse an der Aufnahme in die Mailingliste haben, genügt eine e-mail an die Frauenbeauftragte, Sie werden dann umgehend aufgenommen!


Vergabe Der Frauenfördermittel

Wir hoffen, dass der Fachbereich Rechtswissenschaft im Jahr 2004 Mittel zur Frauenförderung (vorbehaltlich der aktuellen Haushaltslage) vergeben kann. Für die Entscheidung über die Vergabe wurde die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel gegründet, ihr gehört je ein Mitglied jeder Statusgruppe an. Zur Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Möller gewählt. Eine Vergabe kommt für folgende Zwecke in Betracht:

Die Förderung von Projekten von/für Frauen in Forschung und Lehre.
Die Förderung von Frauen im Studium und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen aller Statusgruppen.
Die Förderung zur Überbrückung von besonderen Belastungszeiten bei z.B. Schwangerschaft, Kindererziehung u.ä. (Einmalzahlung).

Einen begründeten Antrag (gegebenenfalls mit entsprechenden Nachweisen über die soziale Lage) richten Interessierte bitte schriftlich bis zum 30. Juni 2004 an Prof. Dr. Möller, Van't-Hoff-Straße 8, 14195 Berlin. Dieser Termin gilt vorbehaltlich der Zuweisung der finanziellen Mittel.

Marion Scheffel und Eva Schäper

P.S.: Termin vormerken! Am 17. Juni 2004 findet der diesjährige Universitätsfrauentag statt - Motto: FRAUEN-REISEN

(erschienen im DEFO-Info Nr. 49 vom SS 2004)



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