DEUTSCHE GESETZEBIMSCHG
 Dritter Abschnitt: Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen, Technischer Ausschuß für Anlagensicherheit


§ 26 Messungen aus besonderem Anlaß
§ 27 Emissionserklärung
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
§ 29 Kontinuierliche Messungen
§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
§ 31 Auskunft über ermittelte Emissionen und Immissionen
§ 31a Technischer Ausschuß für Anlagensicherheit