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[Langzeitstudenten droht Exmatrikulation]Langzeitstudierende der Freien Universität sollen künftig an Prüfungsberatungen teilnehmen, die in konkrete Auflagen münden. Bei Nichterfüllung der Auflagen kann künftig auch die Exmatrikulation erfolgen. Dieses sieht die vom Akademischen Senat der Freien Universität am 24. Oktober 2001 beschlossene neue Satzung für Studienangelegenheiten ausdrücklich vor. Nach § 30 des Berliner Hochschulgesetzes müssen alle Studierenden, die bei der Rückmeldung zum 7. Fachsemester noch keine Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt haben, an einer Prüfungsberatung teilnehmen. Dies wiederholt sich bei der Rückmeldung zum 9. Fachsemester, wenn immer noch keine Zwischenprüfung erfolgte. An der Prüfungsberatung müssen auch Studierende teilnehmen, die sich nach Überschreiten der Regelstudienzeit um zwei Semester noch nicht zur Abschlussprüfung gemeldet haben. Das ist in den meisten Fächern bei der Rückmeldung zum 12. Fachsemester der Fall. Bisher reichte der Nachweis der Teilnahme an einer Prüfungsberatung als Voraussetzung für die Rückmeldung. Liegen jetzt bei der Prüfungsberatung keine Studien- und Prüfungsleistungen aus den letzten beiden Semestern vor, können den Studierenden Auflagen erteilt werden, die bei Nichterfüllung die Exmatrikulation nach sich ziehen können. Die Auflagen dienen dem Ziel, die Studierenden in den Stand zu versetzen, den entsprechenden Studienabschnitt schnellstmöglich abzuschließen. In der Auflage ist festzulegen, innerhalb welcher Frist welche Studienleistungen und gegebenenfalls Prüfungen zu erbringen sind und zu welchem Zeitpunkt die Überprüfung der Auflagenerfüllung erfolgt. Entsprechendes gilt für Studierende, die die Regelstudienzeit bei der Rückmeldung um vier Semester überschritten und sich trotz der Teilnahme an einer Prüfungsberatung noch nicht zur Abschlussprüfung angemeldet haben. Wird die Auflage nicht erfüllt, erfolgt die Exmatrikulation. Der Anteil der FU-Studierenden, die die Regelstudienzeit um mehr als zwei Jahre überschritten haben, liegt bei etwa 18,5 Prozent, in manchen Fächern sogar bei über 30 Prozent. Die neue Satzung für Studienangelegenheiten ist noch nicht wirksam, weil die Bestätigung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kultur noch aussteht.

Uwe Nef

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