DEFO am FB Jura - Sonstiges | ||||||
Am Montag, dem 17. September 2001, kam es zu einem Treffen von Vertretern der "Examensinitiative", den Dekanen der beiden rechtswissenschaftlichen Fachbereiche, Herrn Jürgens, dem Präsidenten des Justizprüfungsamtes und dem DEFO. In dieser mehr als zweistündigen Besprechung wurde ausgiebig über die Bedingungen des Ersten juristischen Staatsexa-mens diskutiert. Am Ende stellte Herr Jürgens eine Variante vor, mit deren Hilfe die Dauer des Examens insgesamt auf sechs bis sieben Monaten verkürzt werden soll. Bis dahin war es aber ein langer Weg.
Die letzte Winterkampagne gestaltete sich für die Prüflinge ziemlich chaotisch, da es zu einem Verzug bei der Korrektur der Klausuren von bis zu drei Wochen kam. Daraufhin gab es die Befürchtung, dass sich die Kam-pagne bis Mitte Oktober oder sogar Anfang November hinziehen könnte. Der Grund für die langen Korrekturzeiten waren der mangelnde Arbeitseinsatz der Prüfer, die sich aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Beruf nicht in der Lage sahen, Klausuren in bisher gekanntem Umfang zu korrigieren. Viele Studierende waren sehr verunsichert, denn ein Auslandsstudium im Anschluss an das Examen war nicht mehr möglich. Auch Planungssicherheit für Praktika oder Jobs wurde nicht gewährleistet. Daraufhin entstand die "Examensinitiative Berlin", die sich für eine Verbesserung der Situation einsetzt. Die Initiative sammelte über 500 Unterschriften und überreichte diese zusammen mit einem offenen Brief an den Justizsenator, Herrn Wieland. Im Anschluss kam es zu einem Gespräch mit dem Präsidenten des Justizprüfungsamtes.
Aufgrund des politischen Druckes soll die aktuelle Kampagne nunmehr bis zum 8. Oktober 2001 abgeschlossen sein. Weiterhin möchte Herr Jürgens eine neue Form der Organisation finden und einen festen Rahmen für die mündliche Prüfung vorgeben. Die Zeit der Prüfung soll - wie bereist erwähnt - auf sechs bis sieben Monate verkürzt werden. Dafür muss es zu Kürzungen bei der schriftlichen Prüfung kommen. Das Schreiben der Klausuren in verschiedenen Gruppen soll abgeschafft werden. Nach Möglichkeit sollen die Klausuren nur noch in einem Block geschrieben werden. Eine der beiden Wahlfachklausuren wird gestrichen. Das Gemischte Recht wird Teil der dritten Klausur im Zivilrecht und ist nicht mehr Teil der mündlichen Prüfung sein. Diese Veränderungen werden frühestens im letzten Drittel des Jahres 2002 greifen. Unbeantwortet blieb im Gespräch die Frage, wie das gesamte Verfahren transparenter gestaltet werden kann. Wir veröffentlichen im Anschluss den offenen Brief der Examensinitiative, damit Ihr Euch ein genaues Bild von den Vorgängen machen könnt. Dieser Brief ging gleichzeitig an den Präsidenten des Justizprüfungsamtes Berlin, Herrn Klaus-Peter Jürgens, die Präsidentin des Kammergerichts Berlin, Frau Gisela Knobloch, die Dekane der Juristischen Fachbereiche an der Humboldt- und Freien Universität, Herrn Prof. Christian Kirchner und Herrn Prof. Hubert Rottleuthner und die Vertreter der Fraktionen im Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses. Jörn Hökendorf
Sehr geehrter Herr Wieland, wir wenden uns mit diesem Brief an Sie und die Berliner Öffentlichkeit, um auf die Mißstände im Zusammenhang mit dem Verfahren des ersten juristischen Staatsexamens und die damit verbundenen Probleme aufmerksam zu machen. Wir bemängeln, daß die Dauer des Prüfungsverfahrens, d.h. von Beginn der Klausuren bis hin zum Abschluß durch die mündliche Prüfung, unzumutbar viel Zeit in Anspruch nimmt. Unsere Kritik bezieht sich auf die Dauer der Korrektur der Klausuren sowie die terminliche Organisation der mündlichen Prüfungen. Wir wenden uns ausdrücklich gegen die Zusammenlegung der Klausurenblöcke. Wir fordern eine Verkürzung der Wartezeiten auf das Referendariat. Um das Problem darzustellen, eignet sich exemplarisch das Verfahren der laufenden Winterkampagne 00/01 zum ersten juristischen Staatsexamen. Es gibt zwei Verfahren pro Jahr, im Winter und im Sommer, deren Verfahrensdauer sich nur unwesentlich unterscheidet. Pro Kampagne nehmen etwa 700 KandidatInnen an den Prüfungen teil. Für die "Winterkampagne" haben sich die KandidatInnen Ende September 2000 angemeldet. Der erste Klausurenblock mit je zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht fand Anfang Dezember 2000 statt. Ende Februar, also ca. zwei Monate später, wurden im zweiten Klausurenblock drei Klausuren im Zivilrecht und zwei im Wahlfach geschrieben, die letzte am 1. März 2001. Dabei wurde angekündigt, daß die Ergebnisse am 21. Mai bekanntgegeben würden. Jedoch lag zum angekündigten Zeitpunkt nur ein Teil der Ergebnisse vor, einige Kandidaten hatten erst vier der insgesamt neun Noten. Von da an wurden die Ergebnisse alle 10 Tage per Aushang im Justizprüfungsamt (JPA) aktualisiert. Der Beginn der mündlichen Prüfungen wurde von Mitte Juni auf den 3. Juli verschoben, doch lagen an diesem Datum immer noch bei weitem nicht alle Klausurergebnisse vor, noch etwa 50% Prozent der StudentInnen waren von den fehlenden Noten betroffen. Teilweise wußten KandidatInnen noch Ende Juli nicht, ob sie überhaupt zu den mündlichen Prüfungen zugelassen würden. Diese lange Unsicherheit führt wegen der deutlich verkürzten Zeit für eine Vorbereitung für einen erneuten Versuch und Ablauf der Anmeldefristen dazu, daß KandidatInnen oft den nächstmöglichen Termin für einen Wiederholungsversuch (im Dezember 2001) nicht wahrnehmen können. Die mündlichen Prüfungen finden laut Schreiben des JPA bis Mitte/Ende Oktober statt. Es werden keine Angaben gemacht, zu welchem Zeitpunkt man mit einer Ladung zur mündlichen Prüfung zu rechnen hat. Das Warten auf diesen Prüfungstermin zwischen Juni und Oktober bringt absolute Planungsunsicherheit mit sich. Je nach Prüfungstermin sind Bewerbungsfristen für Auslandsstudien, Weiterbildungsprogramme, Stipendien, Praktika und Jobs nicht einzuhalten. Zwar gibt es die Möglichkeit einen "Frühantrag" zu stellen, um bei wichtiger Begründung (Schwangerschaft, Bewerbungsfristen, Beginn von Auslandsstudiengängen) einen früheren Prüfungstermin zugewiesen zu bekommen. In den meisten Fällen kann diesem aber nicht entsprochen werden, da Klausurergebnisse noch ausstehen, ohne die eine mündliche Prüfung nicht stattfinden kann. Für StudentInnen, die von der Möglichkeit des "Freischusses" Gebrauch gemacht haben, besteht die Möglichkeit eines Notenverbesserungsversuchs. Jedoch kann ein später Termin zur mündlichen Prüfung die Wahrnehmung der frühen Antragsfrist und damit die Teilnahme zum nächstmöglichen Examenstermin verhindern. Daher kommt auch hier erst ein Verbesserungsversuch nach 1 ½ Jahren in Frage. Auch anhand der Förderung nach dem BAföG verdeutlicht sich die Berliner Ausnahmesituation. Die Förderungshöchstdauer im Fach Jura beträgt bundesweit neun Semester. Berlin ist das einzige Bundesland, in dem es selbst bei Wahrnehmung des "Freischusses" nach dem 8. Semester aus den genannten Umständen nicht möglich ist, das Studium nach dem 9. Semester abzuschließen. Um dennoch bis zum Abschluß des ersten Staatsexamens Bafög beziehen zu können, muß erst ein Antrag beim Studentenwerk Berlin als Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, in dem darzulegen ist, daß nicht eigenes Verschulden durch langsames Studieren, sondern allein die lange Verfahrensdauer eine Weiterförderung im 10. Semester notwendig macht. Schließlich wirkt sich die lange Dauer der mündlichen Prüfungen auch auf die Zulassung zum Referendariat aus. Je nach Termin der mündlichen Prüfung und damit der Anmeldung zum Referendariat (also ob Juli oder Oktober) kann sich eine bis zu einem halben Jahr längere Wartezeit für den Betroffenen ergeben. In Gesprächen mit dem Präsidenten des Justizprüfungsamtes, Herrn Jürgens, wurde in Aussicht gestellt, daß in Zukunft die beiden Klausurblöcke zusammengelegt werden sollen. Damit soll eine Verkürzung der Verfahrensdauer um 9 Wochen erreicht werden. Wir wenden uns ausdrücklich gegen diese Zusammenlegung. Aus unserer Sicht sind diese 9 Wochen zwischen den Klausuren nicht das Kernproblem der langen Verfahrensdauer und zudem nicht geeignet, die Probleme zu beheben. Die Zusammenlegung der beiden Blöcke ändert nichts an den Korrekturzeiten für die Klausuren (in der laufenden Winterkampagne 00/01 fehlten Ergebnisse aus Klausuren vom Anfang Dezember noch Ende Juli 2001). Zudem hat sie keine Auswirkungen auf die langen Wartezeiten für die mündlichen Prüfungen. Nach unseren Informationen liegen die Probleme für die skizzierten Mißstände an anderer Stelle. Viele ProfessorInnen der Humboldt-Universität und der Freien Universität weigern sich, die Examensklausuren zu korrigieren und stellen sich nur eingeschränkt als Prüfer für die mündlichen Prüfungen zur Verfügung. Das Verhalten wird damit begründet, daß sie im Vergleich zu den außeruniversitären Prüfern für Korrekturen und Prüfungen nicht bezahlt werden. Insofern hat das JPA keine Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber den Professor-Innen. Weiterhin bestehen nicht genügend Kapazitäten für Korrekturen und Prüfungen durch andere Prüfer. Zudem bestehen aber auch weitere Organisationsprobleme innerhalb des Justizprüfungsamtes. Die Zahl der Prüflinge mit den entsprechenden Wahlfachgruppen ist dem JPA seit September 2000 bekannt. Schon bei der letzen Klausur am 2. März wurde angekündigt, daß zu dem Termin der Bekanntgabe der Ergebnisse voraussichtlich nicht alle Klausuren korrigiert sein werden. Die lange Unsicherheit und das Warten auf einen Termin für die mündliche Prüfung erstaunt im Vergleich mit anderen Bundesländern, z.B. Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, wo alle Prüflinge am selben Tag mit allen ihren Examensergebnissen den Termin für die mündliche Prüfung genannt bekommen. Die Termine für die Klausuren, Bekanntgabe der Ergebnisse und Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen stehen im voraus bis mindestens 2002 fest. Insbesondere angesichts der Erwartung kurzer Studienzeiten, der sich StudentInnen bis zum Examen permanent ausgesetzt sehen, erscheint die Situation grotesk. Auch die Möglichkeit des "Freischusses", die Anreiz für ein kurzes und organisiertes Studium sein soll, wird durch eine derartig lange Verfahrensdauer ad absurdum geführt. Die Probleme der langen Examensdauer verschärfen sich zusätzlich aufgrund der langen Wartezeit auf das Referendariat. Das Kammergericht hat die Einstellungszahlen für das Referendariat erheblich von ursprünglich ca. 250 auf 96 im August 2001 reduziert. Gleichzeitig nehmen die Bewerberzahlen aber nicht ab. Nicht zuletzt aufgrund der teilweise sehr späten Anmeldungsmöglichkeit befürchten wir in Zukunft Wartezeiten für Berliner von 1½ bis 2 Jahren! Es ist also kein Einzelfall, wenn KandidatInnen vom Tag der ersten Klausur bis zur Einstellung zum Referendariat 3 Jahre warten. Doch dieses Warten bringt Unsicherheit, widersprüchliche Informationen, immer wieder enttäuschte Hoffnungen auf Berücksichtigung bei Prüfungsterminen und Einstellungsterminen mit sich, was eine sinnvolle Planung und Nutzung dieser erheblichen Wartezeit mitten in der Ausbildung oft unmöglich macht. Das sind aus unserer Sicht unzumutbare Zustände, von denen jährlich über tausend JurastudentInnen in Berlin betroffen sind und betroffen sein werden. Diese Probleme werden sich in Zukunft verschärfen. Wegen organisatorischer und finanzieller Defizite entstehen für uns damit erhebliche Nachteile im nationalen und internationalen Vergleich. Bei Abschluß der Ausbildung sind wir 2-3 Jahre älter als JuristInnen in anderen Bundesländern, und konnten zudem die Wartezeit nur eingeschränkt für Weiterbildung oder berufliche Zusatzqualifikationen nutzen. Neben den nachhaltigen Beeinträchtigungen von Einzelnen sind auch die Auswirkungen dieser Zustände auf den Wissenschaftsstandort Berlin nicht zu unterschätzen. Mit diesem Brief möchten wir Sie und die Berliner BürgerInnen auf die Mißstände aufmerksam machen, wünschen uns schnelle Verbesserungen der genannten Probleme und erbitten eine persönliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen, (Examensinitiative Berlin) (erschienen im DEFO-Info Nr. 44 vom WS 2001 / 2002) |
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