DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 04/05 Home
 
2. Semester - Sonstiges   WS 04 / 05


Durner - Europarecht   (09 019 V) - Mi 12-13:30 h - Hs. I

Das Europarecht wird in jüngster Zeit immer wichtiger. Hinter den meisten neuen innerstaatlichen Gesetzen stehen europäische Vorgaben. Diese Veranstaltung ist unverzichtbar, um die Grundstrukturen des europäischen Rechts kennen zu lernen. Sie behandelt die Geschichte der europäischen Integration, die Verträge über die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union, das institutionelle Recht sowie die Auswirkungen auf das deutsche Recht. Es gibt zwar keinen Schein, dennoch ist die Veranstaltung uneingeschränkt zu empfehlen.


Rottleuthner - Das Recht in der Gesellschaft - Grundzüge der Rechtssoziologie   (09 011 V) - Mi 10-12 h - Hs. 211

Jura, also das was Ihr studiert, mag durchaus gewissermaßen einseitig und eintönig sein. Das Recht ist es aber nicht. Dieses wird nicht nur bei der Veranstaltung der Rechtsphilosophie ersichtlich, sondern vor allem beim Besuch dieser Vorlesung. Diese hat nämlich, streng juristisch genommen, nichts mit dem zu tun, was Ihr irgendwie mit Recht assoziieren würdet. Ich bin allerdings froh, dass diese Veranstaltung angeboten wird. Sie probiert einem zu zeigen, wie das Recht sich auf die Gesellschaft auswirkt, bzw. auszuwirken versucht. Eine Abwechslung und zugleich ein Blick über den Tellerrand. Es ist Allgemeinwissen was man hier erlernt, und vielleicht auch, wenn man sich die Mühe machen würde sich auf die Klausur auch vorzubereiten, ein wenig Verständnis über das System an sich. Prof. Rottleuthner wird einige demoskopische und demographische Grundlagen vermitteln, über die Gesellschaft, über die Familie, über den Abbau des Sozialstaates, Probleme des Strafrechts etc. Alle Sachen halt, über die man irgendwie Statistiken führen kann. Aber wie wir wissen, und das werdet Ihr hier auch lernen, egal wie sehr Prof. Rottleuthner dieses abstreitet, werden die Statistiken nie eine annähernd wahrheitsgetreue Interpretation der Gesellschaft ermöglichen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auch ein Besuch zur JVA angeboten, der sehr Interessant ist. Eine AG wird auch angeboten, diese ist zwar nicht Pflicht, aber dringend zu empfehlen, da sie zur Bestehung der Klausur doch einiges beiträgt.


Klose - Das Recht in der Gesellschaft - Grundzüge der Rechtssoziologie   (09 013 AG) - Mi + Do 16-18 h - Hs. 2213

Als vertiefendes Angebot zu der von Prof. Rottleuthner angebotenen Vorlesung sollte diese Veranstaltung von Klose auch so beherzigt werden. Es wird schwer sein, dass nur in der Vorlesung erlernte Wissen punktebringend in der Klausur anwenden zu können. Zwar werden hier im Allgemeinen auch nur generell die Themen der Vorlesung angesprochen, diese werden jedoch im kleineren Rahmen zusammen besprochen, diskutiert und vertieft. Also, aktive Mitarbeit sollte schon sein, so macht alles auch ein bisschen mehr Spaß. Am Ende wird bei regelmäßiger Anwesenheit ein Sitzschein erteilt. Jedoch sollte die Motivation doch eher bei der Bestehung der von Rottleuthner angebotenen Klausur liegen und nicht bei der Ersitzung (hmmm, ein Wortspiel .) eines doch eher komischen Scheines.


Bohnert - Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie   (09 010 V) - Do 10-12 h - HFB-D

So lange ich denken kann (also seit doch schon einigen Semestern) wird diese Veranstaltung von Prof. Bohnert abgehalten. Thematisch ist die Vorlesung breit gefächert, wobei auf Grund der begrenzten Zeit nicht auf alle Fakten detailliert eingegangen werden kann. Zum Teil ist dies auch gut so. Ich halte die Veranstaltung nicht für jedermann geeignet, man sollte schon Interesse an der Thematik zeigen und etwas Durchhaltevermögen besitzen. Didaktisch ist Prof. Bohnert einsame spitze, jedoch hat gerade dies (mich persönlich) häufig zum "Abdriften" verführt, denn er wäre auch einsame spitze als Märchenonkel. Die Vorlesung ist trotz oder gerade wegen der eigenwilligen Anschauung des Dozenten aber auf jeden Fall einen Besuch wert. Und wer plant die Abschlussklausur mit Erfolg zu bestehen, dem ist der Besuch sehr ans Herz zu legen, denn Thema der Klausur ist regelmäßig ein in der Vorlesung behandeltes Thema. Literaturhinweise werden vom Dozenten in der Regel zu Beginn des Semesters ausgegeben.


Eitner - Latein für Juristen   (09 009 AG) - Do 12-14 h - Raum 4405

Latein für Juristen klingt ein bisschen wie Latein für Angeber und eine gewisse Übereinstimmung werden gehässige Zeitgenossen wohl auch feststellen. Dabei liegen viele Ursprünge der deutschen Kodifikationen im römischen Recht und haben sich in die Neuzeit gerettet (z.B. Vindikationsmodell und Abstraktionsprinzip). Lateinische Rechtssätze á la "pacta sunt servanda" (der allerdings nicht dem römischen Recht entstammt) und feststehende Begriffe wie "culpa in contrahendo" oder "invitatio ad offerendum" werden von vielen lediglich wie eine Art Vokabel gelernt, anstatt sich dies herleiten zu können. Wer dagegen humanistisch vorgebildet, jedenfalls mit Latein an der Schule erfreut oder gequält wurde, freut sich über die praktische Anwendung der lateinischen Sprache jenseits von Seneca, Cicero und den langweiligen Kriegsberichten Caesars ("Galia est omnia divisa in partes tres, quarum unum incollunt Belgae, aliam Aquitani, tertiam .".. Gääääähhhnnn). Wer diese - planwidrige - Lücke schließen und sich ebenfalls an lateinischen Zitaten erfreuen möchte, kann sich jetzt mit Formen- und Satzlehre beschäftigen, um diese dann auf lateinische (ach was) Zitate und Texte anzuwenden. Die frisch erlernten (Übersetzungs-)Kenntnisse können in einer abschließenden Klausur erprobt werden, völlig risikolos, da scheinfrei.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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