DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 05 | ||||
Abschlussklausur: 21.07.2005 "Wir beginnen wie immer.mit den Sprüchen des Tages". So wurde im vergangenen Semester ein Großteil der Vorlesungen von Prof. Rogall im GK Strafrecht II eingeleitet. Es folgte der totale Metapher-Overkill, ein belehrend grinsender Prof. Rogall und ein etwas pikiert dreinblickendes Publikum. - Erst dann begann die Vorlesung. Diese ist bei Rogall vor allem durch zwei Dinge geprägt: Theorien und Lesehinweise. 25 BGH-Entscheidungen und noch etliche Literaturhinweise in bloß einer Vorlesung ist keine Seltenheit. Selbstverständlich alle unumgänglich wichtig und unvermeidlich. Ein böser Wille kann Prof. Rogall dabei aber nicht zu unterstellt werden. Jedoch scheint er zu vergessen, dass Studenten des 2. und 3. Semesters noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen und zu dem gewaltigen Berg von Literatur hinaufsehen, während die meisten Professoren eher von oben hinunterschauen (könnte glatt ein Spruch des Tages sein ;). Die Theorien sind da weitaus schlimmer. Obwohl Rogall eigentlich eine lebhafte Vorlesung abhält und sich auch nicht scheut gelegentlich mal ein Kraftwort zu verwenden, nutzt er diese Energie jedoch oftmals für ASCHE: "Back to the roots!" ist das Motto unter dem dann zu jedem Tatbestand jedes Paragraphen 3-10 oftmals "veraltete" oder "überholte" Theorien auf Folien präsentiert werden. Wissenschaft pur, nicht geschüttelt, nicht gerührt, ohne Zucker und ohne Wasser. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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