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5. Semester - Strafrecht   SS 01


Rogall - Delikte gegen die Person   (09 051 V) - Do 12-13 h - Hs. III

Die Veranstaltung hat ausgewählte Delikte gegen die Person zum Thema, die besonders examensrelevant sind. Prof. Rogalls Vorlesungsstil zeichnet sich neuerdings durch Einsatz der neuesten Medien (Overhead-Projektor) und Vertreten von Mindermeinungen aus. Es wird gemunkelt, er vertrete unter anderem folgende Auffassung: "Die Studenten müssen nach Klausuren traurig sein!" - Wie gut, dass Ihr keine Klausur schreiben müsst, denn in dieser Veranstaltung wird kein Schein erteilt.


Rogall - Strafprozeßordnung I   (09 053 V) - Di 14-16 h - Hs. I

StPO-Doppelpack in doppelter Besetzung: Wie an unserem Fachbereich seit längerem üblich wird die de iure eigentlich nur dreistündige Veranstaltung vierstündig angeboten. Zugleich "teilen" sich Prof. Rogall und Prof. Horstkotte das umfangreiche Programm:

Das Ermittlungsverfahren betreut mit Prof. Rogall ein Dozent unseres Fachbereichs, der als Mitautor der Karlsruher Kommentars zur StPO und zudem durch zahlreiche Publikationen im Bereich der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (vulgo Grundrechtseingriffe) hervorgetreten ist. Worum wird es gehen? Das KVV überfordert den Leser mit der Information "Laut Studienordnung" sowie dem Hinweis auf die Abgrenzung der Inhalte zwischen den beiden Teilveranstaltungen. Auch unser Fragebogen hat bei Prof. Rogall keine Gnade gefunden, er kam im Feld "Gegenstand/Inhalt der Lehrveranstaltung" leer zurück...nicht schön, aber zugegeben, aus jeden Lehrbuch erhellt: Beteiligte des Verfahrens, Beweisrecht im Ermittlungsverfahren, Zwangsmittel (also Durchsuchung, Beschlagnahme, körperliche Untersuchung, Untersuchungshaft usw.), Verdachtsstufen und Anklageerhebung dürften Euch schwerpunktmäßig erwarten - auch die aktuelle BGH-Erkenntnis, nach der bei angeordneter Überwachung von Mobiltelefonen die Netzbetreiber auch die Bewegungsprofile bzw. den Standort des Benutzers weitergeben müssen...

Prof. Horstkotte hat als Richter aller Instanzen die Praxis des Hauptverfahrens - am Bundesgerichtshof auch aus revisionsrechtlicher Perspektive - in allen Facetten erlebt. Hier spricht also die geballte Praxiserfahrung zu Euch: Es geht um das Hauptverfahren der ersten Instanz, also vom Eröffnungsbeschluss (der ja eigentlich dem Zwischenverfahren angehört...) bis zum ersten Urteil. Das oft nicht das letzte ist - Stichwort "Rechtsmittelverfahren", also Berufung, Revision und auch die Beschwerde (wobei letztere natürlich nicht gegen Urteile statthaft ist). Aber dem Dozenten soll nicht vorgegriffen werden. Am Schluss des Semesters folgt ein Blick auf das, was für den Delinquenten kommt, wenn die Rechtskraft denn nun eingetreten ist: Die Strafvollstreckung. Auch im Bereich der Veranstaltung "StPO II" laufen wie immer zahlreiche aktuelle Diskussionen rechtstechnischer wie rechtspolitischer Art, die in dieser Lehrveranstaltung bevorzugt behandelt werden sollen - auch schon im Vorgriff auf das Examen (oops, da war das böse Wort wieder...) eine sicherlich lohnende Sache.


Horstkotte - Strafprozeßordnung II   (09 054 V) Fr 10-12 h - Hs. 1122





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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