DEUTSCHE GESETZEDBBG |  § 3
 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

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§ 3 Aufgabe

Die Deutsche Bundesbank regelt mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmässige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland.