DEUTSCHE GESETZEDBBG |  § 2
 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

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§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz

Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von zweihundertneunzig Millionen Deutsche Mark steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.