DEUTSCHE GESETZEBRAO
 3. Die Versammlung der Kammer


§ 85 Einberufung der Versammlung
§ 86 Einladung und Einberufungsfrist
§ 87 Ankündigung der Tagesordnung
§ 88 Wahlen und Beschlüsse der Kammer
§ 89 Aufgaben der Kammerversammlung