Fachbereich Rechtswissenschaft

Zusatzstudiengang Magister/Magistra legum eingerichtet


Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat auf Antrag des Fachbereichs Rechtswissenschaft ein neues Zusatzstudium der Rechtswissenschaft mit Abschluß Magister/Magistra legum beschlossen. Ziel dieses Studienangebots ist es, Studierenden mit einem rechtswissenschaftlichen Studienabschluß an ausländischen Hochschulen die Möglichkeit zu verschaffen, durch ein Studium an der FU zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten im deutschen Recht zu erwerben und mit einem Hochschulgrad nachzuweisen. Der Fachbereich Rechtswissenschaft der FU, der seit langem durch seine internationalen Kooperationen, die dort vertretenen Fachgebiete und Bibliotheksbestände für diese Gruppe besonders attraktiv ist, will damit eine formelle Möglichkeit zum Abschluß eines zweisemestrigen Zusatzstudiums schaffen.
Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß eines rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland, der der deutschen ersten juristischen Staatsprüfung entspricht und die erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die Studierenden werden während der Dauer ihres Magisterstudiums von einem(r) Professor(in) (bzw. Privatdozent(inn)en) betreut.
Der Magistergrad wird aufgrund einer Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung verliehen. Die Magisterarbeit soll zeigen, daß die (der) Studierende in der Lage ist, ein ausgewähltes Rechtsproblem auf wissenschaftlichem Niveau zu bearbeiten.
Die neue Ordnung muß noch von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt werden.

fup


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