Haushalt

Tauziehen um Rahmenverträge geht weiter


Das Tauziehen der Berliner Universitäten mit dem Berliner Senat um die Rahmenverträge geht weiter. Bei Drucklegung der FU:Nachrichten war noch keine einvernehmliche Lösung in Sicht. Strittig ist nach wie vor, in welchem Zeitraum die Überbrückungskredite zu rückgezahlt werden müssen. Außerdem steht immer noch nicht fest, ob das Land nach Ablauf der Verträge erneut zu Verhandlungen über die Forderung der Universitäten nach Etatisierung ihrer Versorgungsleistungen im Landeshaushalt bereit ist.

Die Fortsetzung der Verhandlungen wurde erforderlich, weil Finanzsenatorin Fugmann-Heesing auf Rückzahlung der Kredite bis Ende 2000 bestand und hinsichtlich der Versorgungsleistungen zu keiner Konzession bereit war. Die zuvor mühsam erzielten Kompromisse zwischen den Universitäten und Wissenschaftssenator Radunski waren damit geplatzt.

Die Präsidenten der TU und der HU, die die Verträge bereits paraphiert hatten, erklärten unter Protest, den nachträglich zu Lasten der Universitäten geänderten Fassungen nicht mehr zustimmen zu wollen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE im Abgeordnetenhaus und die IHK schlossen sich dem Protest an. FU-Präsident Gerlach bezeichnete die Vierjahresfrist zur Rückzahlung der Kredite als "aberwitzig", weil die FU auf einen Rückzahlungstermin frühestens ab 2004 vertraut habe. Er erinnerte daran, daß die FU aufgrund frü herer Sparbeschlüsse (z. B. Hochschulstrukturplan) zwischen 2000 und 2003 noch hohe Einsparungen erbringen müsse.

Kernstück des Vertrags ist die Absenkung des konsumtiven Staatszuschusses bis zum Jahr 2000. Die FU müßte insgesamt rund 66,3 Mio. DM einsparen. Die Humanmedizin hätte einen Anteil von 13,37 Mio. DM zu tragen. Das Land würde sich im Gegenzug verpflichten, der FU in dieser Zeit keine weiteren Haushaltskürzungen aufzubürden.

Um den Berliner Hochschulen ein Mindestmaß an Regenerierung zu sichern, wird ein sogenannter "Zukunftsfonds" eingerichtet. Der Fonds soll aus dem Verkauf landeseigener Grundstücke und Gebäude, die die Hochschulen nutzen, gespeist werden. 50 Prozent der Erl öse fließen in den Fonds, aus dem die Hochschulen Geld nach den Regeln der Kommunalkredite erhalten können. Die anderen 50 Prozent erhalten die Hochschulen als Zuschuß. Diese Mittel sollen einen Einstellungskorridor für den wissenschaftlichen Nachwuchs und für neuberufene Professorinnen und Professoren ermöglichen. Die Kredite können nur von den Hochschulen in Anspruch genommen werden, die bis zum Ende des Wintersemesters 1997/98 eigene Hochschulentwicklungspläne vorgelegt haben.

Ein Kreditbedarf würde nur dann nicht entstehen, wenn die Freie Universität bis zum Jahre 2000 überhaupt keine freiwerdenden Stellen mehr wiederbesetzten würde. Daß es vollkommen unsinnig ist, über eine solche Option ernsthaft nachzudenken, versteht sich v on selbst, denn die ohnehin personell schon sehr geschwächte Universität wäre dann kaum mehr überlebensfähig.

Ein Teil des Zusatzbedarfs resultiert aus dem drastischen Anstieg der Pensionsleistungen der FU. Sie zahlt in diesem Jahr fast 44 Mio. DM an ihre Pensionäre. Bis zum Jahr 2000 wächst diese Summe auf rund 51 Mio. DM. Das entspricht dann einem Anteil von 10 Prozent ihres Staatszuschusses. Da die Zuschüsse mit dem Haushaltsstrukturgesetz 1997 plafondiert wurden, d.h. Kostensteigerungen nicht mehr ausgeglichen werden, ist der reale Anteil noch weitaus größer. Für die FU ist die Etatisierung der Versorgungsleist ungen im Landeshaushalt oder eine Ausfinanzierung im eigenen Haushalt daher unverändert ein Essential der Vertragsverhandlungen.

Uwe Nef


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