BAföG
Hiergeblieben!
Im August letzten Jahres gab es für BaföG-Empfänger, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren wollen, eine grundlegende Änderung. Im Zuge des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförde-rungsgeset zes (18. BaföG ÄndG) wurde besc hlossen, daß die im Ausland studierten Semester künftig auf die Förderungshöchstdauer angerechnet werden. Dies wird damit begründet, daß das Auslandsstudium, in Hinblick auf die Regelstudienzeit, keinen Zeitverlust darste llen darf. Eine Eingewöhnungspha se an die fremde Umgebung und die neuen Umstände allgemein wird damit nicht mehr berücksichtigt. Wer die Regelstudienzeit in diesem Fall überschreitet, wird in den folgenden Semestern keine Ausbildungsförderung mehr erhalten.
Etwas and eres ist es aber, wen n die im Ausland erbrachten Studienleistungen im Inland nicht anerkannt werden. Dann nämlich kann für die Zeit der Überschreitung der Förderungshöchstdauer ein verzinsliches Bankdarlehen in Anspruch genommen werden. Dieses Darleh en wird in Höhe von 4,2% v erzinst und muß ein halbes Jahr nach Förderungsende in monatlichen Raten von mindestens 200 DM zurückgezahlt werden. Die Möglichkeit, daß Darlehensteile erlassen werden, besteht hierbei nicht. Bei der alten Regelung wurde den St udenten/innen die Förderung zur Hälfte als Zuschuß und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Saskia Nolte
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