Schnelle FU bei Neuregelungen zu Studium und Prüfungen

Der "Freischuß" ist da


Noch bevor sich Regierung und Opposition auf einen Entwurf des Hochschulrahmengesetzes geeinigt hatten, hat die FU etliche der geforderten Neuerungen längst umgesetzt. Die routinemäßige Beratung von Studierenden, die Abschlüsse bzw. Zwischenprüfungen um mehr als zwei Semester verzögern, ist Gewohnheit und auch die Forderung, künftig nicht nur in der Rechtswissenschaft, sondern in allen geeigneten Fächern die Möglichkeit des "Freischusses" zu schaffen, ist bereits erfüllt.

Mit der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin sind im Sommer 1997 wichtige Neuerungen in Kraft getreten. Sie gelten nicht nur für Neuanfänger.

Bei Diplom- und Magisterprüfungen gilt jetzt ausnahmslos eine Freiversuchsregelung. Wer bis zum Abschluß der Regelstudienzeit (maßgeblich ist die Fachsemesterzahl) alle Voraussetzungen - einschließlich Magister- und Diplomarbeit - erfüllt, kann so das Prüfungsrisiko mindern. Nicht bestandene Prüfungen bzw. Prüfungsteile gelten dann nämlich als nicht gemacht, bestandene Prüfungsteile können zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Bislang war diese Regelung denjenigen vorbehalten, die sich nach neu erlassenen Prüfungsordnungen aus den letzten Jahren prüfen lassen wollten. Angehende Magister können ihre Magisterarbeit jetzt auch erst nach Ablegung der Fachprüfungen schreiben.

Diplom- und Magisterprüfungen können ab sofort nicht mehr nur als Blockprüfung, sondern auch in Teilschritten gemacht werden, wenn die spezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Jede einzelne - studienbegleitende - Fachprüfung, wird mit einem Zeugnis (natürlich ohne Verleihung des Diplom- oder Magistergrades) bescheinigt. Allerdings kann der Prüfungsausschuß die Anzahl der zulässigen Teilschritte beschränken.

Mit dieser Neuregelung kann Studierenden auch der erfolgreiche Abschluß von Teilen ihres Studiums bestätigt werden; ein Vorteil insbesondere für ausländische Studierende, die nur vorübergehend an der FU sind und auch für Studienabbrecher.

Ein Beitrag zur Studienstrukturreform und damit einer stärkeren "Modularisierung des Studiums" ist auch die Einführung des sogenannten European Credit Transfer Systems (ETCS). Damit wird ausländischen Studenten hier und FU-Studenten im Ausland die Anerkennung der an der jeweiligen Partneruniversität erworbenen Studienleistungen erleichtert. Die Beteiligung am ETCS ist eine Voraussetzung für die angestrebte höhere Studentenmobilität und damit die geforderte Internationalität von Studiengängen. Auslandsaufenthalte können so besser als bisher in die persönliche Studienplanung einbezogen werden, zumal die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für Bafög-Empfänger zum "Muß" geworden ist, seit Studienaufenthalte im Ausland auf die Förderungshöchstdauer ang erechnet werden.

Außerdem ist diese Art der Bewertung von Studienleistungen auch Voraussetzung für die Einführung anglo-amerikanischer Abschlüsse wie Bachelor und Master und die Installation zweisprachiger Studiengänge. Auch in dieser Beziehung gehört die FU zu den Vorreitern: Ein zweisprachiger Studiengang Chemie/Biochemie hat in diesem Wintersemester begonnen.

Anne Schillo


Ihre Meinung: Grafik4

[vorherige [Inhalt] [nächste