Mit einer neuen BaföG-Reform soll die Gefördertenquote saniert werden

Kommt sie oder kommt sie nicht?


Seit Sommer diesen Jahres beraten Bund und Länder über eine grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Auslöser der gegenwärtigen Debatte ist die Tatsache, daß die Zahl der BAföG-Empfänger in den alten Bundesländern kontinuierlich zurückgegangen ist. Während 1972 noch von 270.000 der insgesamt 606.000 Studierenden diese staatliche Förderung erhielten, sind es in diesem Jahr nur noch 226.000 von insgesamt 1,61 Mio. Anders gesagt bedeutet dies, daß die Quote der Geförderten innerhalb von 25 Jahren von rund 45% auf 15% gesunken ist.

Nun soll dieser rückläufigen Tendenz entgegengewirkt werden: Einem höheren Prozentsatz von Studierenden möchte man Ausbildungsförderung zukommen lassen; gleichzeitig sollen allerdings die staatlichen Aufwendungen für die Ausbildungsförderung auf dem jetzigen Stand gehalten bzw. sogar gesenkt werden. Als Reformmöglichkeiten stehen derzeit zwei Modelle zur Diskussion: Zum einen das sogenannte fortgeschriebene Drei-Körbe-Modell und zum anderen das Bayern-Modell.

Das Drei-Körbe-Modell sieht vor, Kindergeld, Ortszuschlag und Steuerfreibeträge zu einer Pauschale zusammenzufassen. Diese Pauschale von 350 DM - 400 DM pro Monat soll dann als Sockelförderung allen Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt werden. Dazu kommt ein Betrag von bis zu 700 DM - 750 DM für Studierende, deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen. Dieser zweite Betrag soll nach den jetzigen BAföG-Kriterien berechnet und zum Teil als Zuschuß, zum Teil als zinsloses Darlehen gewährt werden. Zusätzlich kann es eine Zulage von 75 DM zur Krankenversicherung für jene geben, die nicht mehr bei ihren Eltern mitversichert sind. Aus einem dritten Topf können auf maximal zwei Semester befristete Darlehen von Studierenden bezogen werden, die ihr Studium abschließen wollen, aber die Regelstudienzeit überschritten haben. Nach Auffassung der Befürworter des Drei-Körbe-Modells soll mit dieser Neuordnung der Ausbildungsförderung u.a. mehr Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der Gesamtgruppe der Studierenden erreicht, die Zielgenauigkeit der staatlichen Leistungen sichergestellt sowie die Gefördertenquote angemessen angehoben werden. Nach Berechnungen der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) ließe sich das Drei-Körbe-Modell kostenneutral finanzieren, und die Quote der BAföG-Empfänger würde auf rund 25% ansteigen.

Als Alternative wird das, nach den Überlegungen des Bayerischen Wissenschaftsministers gestaltete, sogenannte Bayern-Modell diskutiert. Bei diesem Modell bleibt das BAföG in seiner jetzigen Struktur unverändert, d.h. die Förderung bleibt in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig. Allerdings sieht das Bayern-Modell vor, den Eltern bzw. den Studierenden nur noch dann Kindergeld und Steuerfreibeträge zu gewähren, wenn die Studierenden regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und die Regelstudienzeit nicht überschreiten. Nach Berechnung der GMD könnte bei Verwirklichung des Bayern-Modells rund 660 Millionen Mark im Jahr gespart werden. Nach Auffassung der Befürworter dieses Modells bleibt bei Berücksichtigung der Studienabbrecher, einem gesteigerten Verwaltungsaufwand bei den Ämtern für Ausbildungsförderung sowie durch Steuerausfälle letztendlich ein Einsparungsbetrag von ca. 470 Millionen Mark von den 6,3 Mrd. DM übrig, die der Bund derzeit pro Jahr für Kindergeld, Steuerfreibeträge und BAföG ausgibt. Mit dieser Summe könnte eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze im BAföG sowie die Erhöhung der Gefördertenquote auf rund 21% kostenneutral durchgeführt werden.

Während die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusminister der Länder dem fortgeschriebenen Drei-Körbe-Modell aufgeschlossen gegenüberstehen, lehnt es die Bundesregierung aus grundsätzlichen und rechtlichen Erwägungen ab. Zudem hält sie das Drei-Körbe-M odell für nicht finanzierbar. Die Bundesregierung favorisiert das Bayern-Modell, das sie als Fortentwicklung der bewährten Ausbildungsförderungsregelung hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit unter allen Studierenden sieht.

Wann und wie sich die Beteiligten einigen werden, ist noch offen - und vor allem bleibt abzuwarten, ob sich nach einer BAföG-Reform die finanzielle Absicherung eines größeren Teils der Studierenden tatsächlich verbessern wird. Dieter Alberts, stellvertrete nder Leiter des Berliner BAföG-Amtes, gibt jedenfalls zu bedenken, daß die Studienfinanzierung bislang - aus Sicht der Studierenden - durch BAföG-Reformen "mehr verschlimmbessert als verbessert" worden sei.

Iris Kampf

Wer sich - Reform hin, Reform her - in BAföG-Angelegenheiten beraten lassen möchte, wende sich an das BAföG-Amt, Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin, Tel.: (0 30) 20245-0.

Für FU-Studenten gibt es außerdem montags und donnerstags zwischen 10.00 - 15.00 Uhr eine eigene BAföG-Beratung.

Postadresse:

Studentenwerk Berlin, Anstalt des öffentlichen Rechts, Amt für Ausbildungsförderung, Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin.


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