Die fachgebundene Studienberechtigung wird nur von wenigen genutzt

Ohne Abitur in die Universität


Wer studieren will, braucht das Abitur, denkt immer noch fast jeder. Doch es gibt in Deutschland bereits seit 25 Jahren andere Wege in die Uni, die bisher allerdings nur wenige nutzen. An Berlins Universitäten kann seit Ende 1990 gemäß ¤ 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) auch studieren, wer sich durch seine berufliche Ausbildung für einen sachverwandten Studiengang qualifiziert hat. Diese Studierenden zeigen sich den Anforderungen der von ihnen gewählten Studiengänge im gleichen Maße gewachsen wie Abiturienten. Das ergab 1994 eine Studie des Soziologen Einhard Rau.


Rot-grünes Erbe

Die kaum bekannte Regelung wurde von der rot-grünen Koalition 1990 von Fachhochschulen auf Universitäten erweitert. Berlin folgte damit einer Entwicklung, die 1971 in Niedersachsen begann, wo die berufliche Hochschulzugangsberechtigung erstmals eingeführt worden war. Heute gibt es sie in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns, wo Berufstätige ohne Abitur allenfalls weiterbildende Studien betreiben dürfen. In Berlin können nach ¤ 11 BerlHG Studierwillige ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Studiengänge zum Studium zugelassen werden. Notwendig ist der Abschluß der Realschule sowie einer Berufsausbildung. Zusätzlich braucht man entweder vier Jahre Berufserfahrung oder eine weiterqualifizierende Prüfung, z.B. zum Meister oder zum Staatlich geprüften Techniker oder Betriebswirt. Letztlich muß die berufliche Ausbildung einen sachlichen Bezug zum angestrebten Studiengang haben. Fächer, die über die ZVS verteilt werden, sind von der Regelung ganz ausgenommen. Bei solchen, die hochschulintern zulassungsbeschränkt sind, werden höchstens fünf Prozent der Plätze an "Abiturlose" vergeben.

Die Zulassung erfolgt zunächst vorläufig aufgrund einer Empfehlung des zuständigen Prüfungsausschusses, dem sich die Bewerber im Gespräch stellen müssen. Nach zwei, spätestens nach vier Semestern entscheidet der Prüfungsausschuß über die endgültige Immatrikulation oder die Exmatrikulation. Ein Studienfachwechsel ist ausgeschlossen,wes-halb der Studierendenausweis dementsprechend markiert wird.


Drei von vier sind Frauen

Um Berufstätigen auch die Möglichkeit zu geben, neben dem Beruf zu studieren, eröffnet das Hochschulgesetz (¤ 22 Abs. 2) für alle zulassungsfreien Fächer die Wahl eines Teilzeitstudiums. Es muß für jedes Semester neu beantragt werden und führt dazu, daß das Semester nur als halbes Fachsemester gezählt wird. Dadurch verlängern sich de facto alle Fristen, um z.B. Prüfungen abzulegen. Wer das Studium am Ende erfolgreich abschließt, erhält damit gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife.

An der FU wurden erstmals zum Sommersemester 1991 fachgebundene Studienberechtigungen erteilt. Aus anfangs 17 wurden bis heute 160 bei ca. 43.000 Studierenden insgesamt. So verwundern Vorurteile, wie sie Christel Römberg hören mußte, die als erste "¤ 11erin" nach nur neun Semestern ihr Diplom in Erziehungswissenschaften in Empfang nahm. Ihr wurde einmal vorgehalten, "¤ 11er"-Studierende nähmen den Abiturienten die Studienplätze weg.

1994 legte Einhard Rau eine Studie vor, in der "Intentionen und Perspektiven von Studierenden mit fachgebundener Studienberechtigung" untersucht wurden. Von damals 127 Studierenden nach ¤ 11 beteiligten sich 82 an der Befragung. Studierende mit Abitur wurden zum Vergleich in Kontrollgruppen erfaßt.

Zunächst fiel auf, daß drei von vier "¤ 11er"-Studierende Frauen sind. Eine schlüssige Erklärung liegt dafür nicht vor. 80 Prozent der Befragten finanzieren ihr Studium durch einen Beruf. Grundsätzlich ist auch die Beantragung von BAföG möglich. Bei Antragstellern, die eine dreijährige Berufsausbildung absolviert haben und drei Jahre berufstätig waren, wird das elterliche Einkommen nicht mehr berücksichtigt. Andererseits wird BAföG seltener gewährt, wenn der Antragsteller das Studium erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt. Das betrifft besonders "¤ 11er"-Studierende, die im Durchschnitt 33,4 Jahre alt sind.


Die Hälfte studiert Pädagogik

Auffällig war in der Studie weiter, daß fachgebunden Studienberechtigte überwiegend Erziehungswissenschaften studieren. Ihr Anteil beträgt 50 Prozent. Demgegenüber verzeichnete die Studie keinen einzigen Meister. Auch hier bleiben die Gründe offen, vielleicht fehlt ein beruflich-finanzieller Anreiz.

Kenntnis über die Studienmöglichkeiten erhielten die Befragten hauptsächlich durch Mundpropaganda, seltener von Arbeitgebern, Beratungseinrichtungen, Medien oder Hochschulen selbst. Dies könnte ein Zeichen von Desinteresse seitens der Hochschulen und der Politik sein. Motivationen für ein Studium waren hauptsächlich das berufliche Fortkommen, Fachinteresse, Neigungen und die persönliche Entfaltung. So freut sich ein früherer Kaufmann und angehender Wirtschaftswissenschaftler neben neuen Perspektiven im Beruf vor allem darüber, "neue Ideen kennenzulernen".

Allseits unbeliebt ist hingegen die enge Fachbindung der Studienberechtigung; 27 Prozent würden ihr Fach gerne wechseln. Einhard Rau findet die Bindung "beliebig" und Christel Römberg "bedauerlich", obgleich sie einen "logischen Bezug" nicht verneinen will. Andererseits mag die Fachbindung ein Grund dafür sein, daß die "¤ 11er" ihre Berufserfahrung als durchweg positiv für ihr Studium beschrieben. Das Verfahren, in halbstündigen Bewerbungsgesprächen die Studierfähigkeit der Antragsteller zu ermitteln, erscheint Rau und der "abiturlosen" Diplom-Erziehungswissenschaft-lerin Beate Hoppmann fragwürdig.

Probleme beim Übergang zur Hochschule wie z. B. Orientierungslosigkeit oder soziale Isolation hatten die fachgebunden Studienberechtigten meist weniger als die Studierende in den untersuchten Kontrollgruppen mit Abitur. Die größten Probleme gab es bei Fremdsprachen, Mathematik und wissenschaftlichem Arbeiten. Dagegen kommen "¤ 11er"-Studierende mit Leistungsdruck und Konkurrenz besser zurecht als ihre Kommilitonen.

Allgemein ergibt sich aus der Studie, daß fachgebunden Studienberechtigte genauso engagiert, zielbewußt und leistungsfähig sind wie herkömmlich qualifizierte Studierende. Im Ergebnis ist das ein Hinweis darauf, daß Studierfähigkeit nicht notwendigerweise vom Abitur abhängt. Andere Möglichkeiten des Hochschulzugangs sollten daher gefördert werden.

Joachim Liebers


Ihre Meinung:

[vorherige [Inhalt] [nächste