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Ermächtigung abgewendet? Pro und contra Entwarnung bei der Erprobungsklausel: Keine Panik - gaaanz ruhig! (Mai 1998)

Der Akademische Senat der Freien Universität hat in seiner Sitzung vom 27. Mai 1998 mit 16:5:3 Stimmen zu einer möglichen Umsetzung der "Erprobungsklausel" positiv Stellung genommen. Die präsidiale, stark auf die Leitung orientierte Vorlage ist während der Sitzung weitgehend zu studentischen Gunsten verändert worden. Ich habe mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Meine drei studentischen Kolleg/inn/en haben dagegen votiert.

Mein Abstimmungsverhalten hat seinen Grund in der konkreten Ausgestaltung der Regelung zu § 62 Abs. 1 BerlHG (Zusammensetzung des Konzils). Leider wurde der Status Quo - Absolute Mehrheit der Statusgruppe der Professor/inn/en in allen beschlußfassenden Gremien - beibehalten. Dabei wäre es unter der Annahme der geplanten Veränderung des Hochschulrahmengesetzes sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ohne Not möglich gewesen, den nunmehr Erweiterten Akademischen Senat ohne absolute professorale Mehrheit zu konstituieren. Schließlich stellt die Wahl der Mitglieder des Präsidiums und des Kanzlers keine unmittelbare Angelegenheit der Lehre, Forschung und künstlerischen Entwicklung dar. Nun mag man meinen: Dann dürfte man einer Erprobungsklausel mit einer solchen Regelung aber auch nicht zustimmen! Leider ist es so einfach nicht: Die Rechte der Gremien - ob die des Akademischen Senats oder die der Fachbereichsräte - bleiben nicht nur vollständig erhalten, sondern erfahren durch teilweise neu hinzukommende bzw. klarer abgegrenzte Kompetenzen eine bessere Geltung. Dadurch ist die Eilkompetenz von Präsidium bzw. Dekanaten weiter eingegrenzt worden - ein Mittel, daß schon oft zur Aushebelung der Gremien genutzt wurde.

Die Umsetzung der Erprobungsklausel geht hinsichtlich auch studentischer Mitbestimmung dennoch nicht wesentlich über den derzeitigen Status hinaus. Wenn das Kuratorium Ende Juli aber diese keineswegs ideale Regelung ablehnt, könnte es noch schlimmer werden. Inzwischen hat sich die Erprobungsklausel so weit im Kopf der meisten hochschulpolitisch Aktiven festgesetzt, daß es auf jeden Fall eine Umsetzung der Erprobungsklausel geben wird. Dann aber kann die präsidiale Vorlage wieder aufleben - und diese war ein "Horrorkabinett" frei nach dem Motto "Alle Macht der Leitung, keine Macht den Gremien!". Wenn dies passieren sollte, brauchen wir von einer Gruppenuniversität wirklich nicht mehr zu reden. (Ich glaube nun einmal nicht, daß das Kuratorium derart standfest ist, daß ein "Nein" im Juli auch ein "Nein" im August oder September bleiben wird!)

Andreas Schulz

(erschienen im DEFO-Info-Update Nr.37/1 im SS 1998)



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