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1. Semester - Sonstiges   WS 01 / 02


Ebel - Grundzüge der Rechtsgeschichte   (09 001 V)   - Mo, Di 14-16 h - Hs. I

Ihr habt leider das große Pech, nicht die geringste Chance mehr zu haben, die Rechtsgeschichte bei Prof. Wesel zu besuchen, da dieser die Universität aus Altersgründen verlassen musste. Die einzige Möglichkeit, die Rechtsgeschichte an der FU kennenzulernen, ist die vorliegende Veranstaltung. Prof. Ebel lässt seine Vorlesung in der Antike beginnen und schreitet innerhalb eines Semesters bis zur Wende vor. Die Schwerpunkte liegen im römischen Recht, den mittelalterlichen Rechtsquellen, der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts und im Verfassungs- und Privatrecht des 19. und 20. Jahrhunderts. Bei so vielen Schwerpunkten wird bestimmt nicht Zeit bleiben, um den Kopf auf den Tisch zu legen. Das Lieblingsgebiet des Dozenten bildet das Mittelalterrecht. Die Vorlesung ist aber sehr lieblos gestaltet, um nicht zu sagen, dass sie todlangweilig ist; und so schafft es Prof. Ebel sogar, den Vorlesungssaal vollkommen zu räumen, da kein Studierender es aushält, Prof. Ebel zwei Stunden zu folgen. Ich kann Euch nur die Empfehlung geben, die Vorlesung zu meiden und auch im ersten Semester keine Scheu vor diesem Schritt zu haben, denn die Zeit ist einfach vergeudet. Als Ausweichmöglichkeit bleibt die Vorlesung an der HU zur Rechtsgeschichte.





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