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4. Semester - Öffentliches Recht   SS 04


Heintzen - Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materien des Besonderen Verwaltungsrechts   (09 065 V) - Di, Do 8-10 h - Hs. II

Die Grundlagen des öffentlichen Rechts habt Ihr jetzt eigentlich schon intus. Allerdings wird es wohl meistens in der Form von Bundesrecht gewesen sein, mit wenig bis gar keiner Beschäftigung im Bereich des Landesrechts. Mit dem Einzug des besonderen Verwaltungsrechts werdet Ihr jetzt konkrete Aspekte des Verwaltungsrechts kennen lernen. Das Recht, mit dem sich die Bürger unseres Landes am meisten auseinander setzen. Das Baurecht (im Allgemeinen Bundesrecht), mit allen seinen Winkeln und Tücken, die durch die Ergänzungen der jeweils landesrechtlichen Bauordnungen nicht weniger werden. Das Polizei- und Ordnungsrecht (Landesrecht, hier einschlägig das Berliner Recht) welches laut Kompetenzzuweisung Ländersache ist. Auch Teile der Berliner Bezirksverfassung mit dem interessanten kommunalen Verfassungsstreit werdet Ihr kennen lernen. Einen Trojahn werdet Ihr definitiv brauchen. Zwar bietet diese Veranstaltung keinen Schein am Ende des Semesters an, aber sie ist unabdingbar für das Examen. Das Berliner Länderrecht wird für alle verwaltungsrechtlichen Problematiken im Examen einschlägig sein, und Professor Heintzen wird Euch durch seinen didaktisch hochwertigem Vortrag sehr gut vorbereiten. Das Besuchen der zusätzlich angebotenen AG's ist zu empfehlen.


Mahlmann - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 066 AG) - Mi 12-14 h - R. 2213

Diese AG's werden im Zusammenhang zu der besonderen Verwaltungsrechtveranstaltung von Professor Heintzen angeboten. Pflichtveranstaltungen sind diese nicht, aber ein gutes Supplement zu der Vorlesung, da sie den da gehörten Stoff vertiefen und durch praktische Fälle verinnerlichen. Ihr habt mehrere Termine zur Auswahl, alle zu humanen Zeiten. Obwohl . im vierten Semester seid Ihr ja schon an einiges gewöhnt. Anmelden müsst Ihr Euch am 13. bis 15. April 2004 in den Zimmern 4427 und 4428.


Hühn - AG Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 067 AG) - Do 16-18 h - Hs. 2215


Krukowski - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 068 AG) - Di 18-20 h - R. 2213


Platter - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 069 AG) - Fr 10-12 h - R. 4405


Karbjinski - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 073 AG) - Di 18-20 h - R. 4405


Homeister - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 074 AG) - Mi 14-16 h - R. 3306


Homeister - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 075 AG) - Mi 18-20 h - R. 2212


Krisch - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 076 AG) - Mi 16-18 h - R. 3306


Heintzen - Staatshaftungsrecht   (09 064 V) - Di 16-18 h - Hs. 2215

In meinen Augen ist Prof. Heintzen einer der besten Dozenten unseres Fachbereiches, er gibt regelmäßig sehr gute Gliederungen zu seinen Veranstaltungen heraus und stellt seine bereits gehaltenen Vorlesungen zudem (mal schnell, mal weniger schnell) ins Internet. Er ist sehr "studierendenfreundlich", dass zeigt beispielsweise auch sein eigener, mir gerade vorliegender, Kommentar bezüglich dieser Veranstaltung. Bemessen an den normalen Kommentierungen der Professorenschaft ist seine sehr umfangreich. Thematisch geht es bei der Veranstaltung - wie schon der Titel sagt - um die Haftung des Staates. Wann haftet der Staat? Nur für selbst angerichtete Schäden oder auch für andere? Haftung nur bei schuldhaft rechtswidrigen Verhalten oder nicht? Und so weiter und so weiter. Das Thema ist durchaus interessant und natürlich auch durchaus relevant fürs Examen, empfehlenswert ist die Veranstaltung für Studierende ab dem 4. Fachsemester. Benötigt werden, um der Vorlesung vernünftig folgen zu können, das GG, die Verfassung von Berlin, VerwVfG des Bundes und Berlins sowie die VwGO. Als Literatur wird seitens des Prof. Heintzen: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Teil "Das Recht der staatlichen Ersatzleistungen", 14. Auflage 2002, Seite 648 bis 831 empfohlen.


Pestalozza - Verwaltungsprozeßrecht   (09 070 V) - Mo 16.30-18 h - Hs. 1122

Die Zulässigkeitsprüfung ist die Visitenkarte jeder Klausur. Hier könnt Ihr mit wenig Aufwand einen guten Eindruck beim Korrektor machen und Eure Klausur leichter über die Vierpunktegrenze heben. Leider spricht in der Veranstaltung der Blinde von der Farbe. Das Prozessrecht wird erst in der späteren Gerichtsverhandlung relevant. Bis es so weit ist, fehlt Euch leider die praktische Übung, mit welcher alles viel leichter zu verstehen wäre. Trotzdem wird Prof. Pestalozza die Mühen nicht scheuen. Mit seiner süffisanten Vortragsart führt er Euch an die Probleme heran. Sein Wissen ist umfassend, denn wer kann schon die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Kopf zitieren. Fragen werden bestimmt keine offen bleiben. Der einzige Grund hierfür wäre, dass Ihr sie nicht stellt. Aber vor Prof. Pestalozza solltet Ihr keine Angst haben, da er jede Frage gern beantwortet. Obwohl die Materie sehr spröde ist, solltet Ihr die Bedeutung für das erste und zweite Staatsexamen nicht vergessen. Daher ist die Veranstaltung uneingeschränkt empfehlenswert.


Musil - Europarecht für Pflichtfachstudenten   (09 090 AG) - Di 12-14 h - Hs. 2215

Diese Arbeitsgemeinschaft richtet sich nicht primär an die Studierenden der Wahlfachgruppe XI, sondern an die Pflichtfachstudierenden - ergo: an alle. So kommt es auch, daß wir diese Veranstaltung in das dritte Semester einordnen. Dr. Musil selbst empfiehlt die Veranstaltung ab dem 6. Fachsemester, setzt andererseits aber keine Vorkenntnisse voraus. Da sowohl im DEFO-INFO als auch in der Studienordnung ein 6. Semester nicht wirklich vorgesehen ist, haben wir uns entschlossen, die Veranstaltung hier im 4. Semester anzusiedeln (auch wegen einer sonstigen Überschneidung im 3. Semester).

Die AG will insbesondere die Grundfreiheiten und die innerstaatliche Wirkung von europäischen Richtlinien vermitteln. Die Fälle sind vorwiegend im öffentlichen Recht angesiedelt, aber auch zivilrechtliche Konstellationen werden behandelt. Der Dozent weist zurecht auf die stetig wachsende Bedeutung des Europarechts im Studium und insbesondere in den Staatsexamina bzw. juristischen Prüfungen hin. Die Anmeldung zu dieser AG erfolgt im Zeitraum 13. bis 15. April durch Einwurf einer Anmeldung in eine Kiste zwischen den Räumen 4427 und 4428 in der Boltzmannstraße 3 (Achtung: Dies ist kein Witz!).





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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