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Wahlfachgruppe VII   SS 02


Grothe - Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht   (09 130 V) - Do 16-18 h - Hs. 2215

Welch glückliche Umstände! Prof. Grothe wird in diesem Semester nicht durch irgendwelche für uns Wahlfächler uninteressanten Anfängervorlesungen blockiert und so gibt es endlich wieder eine eigene Vorlesung zum Internationalen Zivilverfahrensrecht. Bisher wurde das IZVR meist als Anhängsel an das IPR gelehrt und kam dementsprechend natürlich viel zu kurz. Das freut uns um so mehr, als doch das IZVR außerordentliche Relevanz in Praxis und Examen hat - es gibt kaum eine Examensklausur, in der nicht auch die Zuständigkeit des Gerichts geprüft wird! Womit wir beim Thema wären: Natürlich geht es hauptsächlich um die internationale Zuständigkeit (z.B. durch rügelose Einlassung - hier lauern Fallstricke für die Praxis und so schlittern wir eins zwei drei in einen Anwaltshaftungsprozeß ... aber da wir ja aufmerksam zugehört haben, passiert uns das natürlich nicht!). Weitere Themen: Anerkennung ausländischer Urteile, Vollstreckung derselben, internationales Beweisrecht, ach und jede Menge mehr ...


Grothe - Internationales Privatrecht II   (09 131 V) - Do 14-16 h - Hs. 2215

Das Forschungssemester ist vorbei und so steht Prof. Grothe wieder voll zur Verfügung und liest turnusgemäß die Fortsetzung der IPR-Veranstaltung, die im Herbst von Dr. Scholz begonnen wurde. Während im letzten Semester noch das allgemeine IPR Thema der Vorlesung war, geht es jetzt um die speziellen Anknüpfungsfragen, also um die Suche nach dem Erbstatut, dem Schuldstatut, dem Deliktsstatut, dem Sachstatut etc.

Für viele Wahlfachkommilitonen wird Prof. Grothe noch unbekannt sein (hatte im Winter ein Forschungssemester, siehe oben). Prof. Grothe ist stets gut vorbereitet. Sein Vorlesungsstil ist sachlich, gelegentlich streut er kurze sarkastische Bemerkungen ein. Interaktion ist durchaus erwünscht (allerdings nicht zwischen den Studenten über fachfremde Themen). Als Literatur empfiehlt Prof. Grothe regelmäßig das Lehrbuch von Junker.


Grothe - Rechtsvergleichung II   (09 132 V) - Do 10-12 h - Hs. 2215

Nachdem im letzten Semester Frau Mitzkait eine AG zur Rechtsvergleichung I leitete, übernimmt nun wieder Prof. Grothe die Veranstaltung - allerdings als Vorlesung. Turnusgemäß ist das Vertragsrecht Thema. Es gilt also, unser Vertragsrecht (vor allem das neue) mit den entsprechenden Regeln des englischen und französischen Rechts zu vergleichen. Dabei werden Dinge besprochen wie die "consideration" als Seriösitätsindiz oder die Mailbox-Rule. Es werden wieder zahllose Fälle aus dem englischen case-law besprochen und natürlich wird auch der Code Civil Frankreichs nicht zu kurz kommen. Am interessantesten wird die Vorlesung immer dann, wenn Prof. Grothe nach der entsprechenden deutschen Regel fragt und uns (und ihm!) unsere grenzenlose Ahnungslosigkeit vom eigenen Recht bewußt wird. Nach Auskunft von Frau Mitzkait ist auch in den Examensklausuren der schlimmste Teil immer die Anwendung des deutschen Rechts. Aber noch ist nicht alles verloren - nach meiner Erfahrung lernt man nirgends das eigene Recht besser als in der Rechtsvergleichung ...


Nautré - Französisches Familienrecht   (09 133 AG) - Mo 14-16 h - R. 3306

Der schlichte Blick ins KVV läßt die WFG VII immer in strahlendem Sonnenlicht erscheinen - gleich vier Veranstaltungen zum französischen Recht! Wow! Die Realität sieht meist so aus, daß zu diesen Veranstaltungen nur ein sehr begrenzter Teilnehmerkreis zu erwarten ist. Worum geht es inhaltlich? Das französische Familienrecht hält einige exotische Rechtsinstitute bereit, so die PACS - den Solidaritätspakt - ein Pendant zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, allerdings mit weniger weitreichenden Folgen, einer einfachen Trennungsmöglichkeit und der Besonderheit, daß die PACS auch heterosexuellen Paaren offen steht. Na, wenn diese Veranstaltung nicht auch etwas für die Teilnehmer im Seminar zum internationalen Familienrecht ist ...


Nautré - Französisches Vertragsrecht   (09 134 AG) - Di 14-16 h - R. 3306

Das französische Vertragsrecht ist auch Thema der Vorlesung zur Rechtsvergleichung II, allerdings natürlich in weit geringerem Umfang, weniger ausführlich und aus einer etwas anderen, nämlich einer rechtsvergleichenden Perspektive. Auch hier gilt, daß angesichts einer umfangreichen Examensvorbereitung, zahlreichen Repetitorterminen und der beschwerlichen Klausurenschreiberei nur wenige Studierende den Weg in diese Veranstaltung finden werden. Das Betreuungsverhältnis in den Nautré-Veranstaltungen ist erfahrungsgemäß optimal. Hoffen wir, daß es nicht so gut wird, daß die Veranstaltung mangels Interesses ausfällt ...


Nautré - Terminologie juridique francaise   (09 135 AG) - Mi 14-16 h - R. 3315

Und noch eine Exotenveranstaltung (nun ja, ganz einfach ist es nicht, sein Lehrdeputat zu erfüllen). Das Problem dieser Veranstaltung besteht darin, daß gewisse Französischkenntnisse unumgängliche Voraussetzung sind - womit der potentielle Teilnehmerkreis drastisch eingeschränkt wird. Da sich der durchschnittliche Wahlfachstudent bereits in der Examensvorbereitung befindet, werden zudem nur wenige Interessierte die Zeit finden, um sich mit nicht examensrelevanten Themen zu befassen. Traurig ist nur, daß es zwar immer wieder diese Einführung in die Rechtssprache gibt, die Universität sich aber im übrigen um alles andere als die Fremdsprachenausbildung ihrer Studenten bemüht. Europa, wir kommen!


Nautré - Französisches allgemeines Verwaltungsrecht   (09 138 AG) - Do 14-16 h - R. 3315

Ja, also diese Veranstaltung gehört nun wirklich nicht mehr in den Bereich der WFG VII, naja gut, vielleicht ein bißchen ... Aber mal im Ernst, wen interessiert die französische Verwaltung? Wir haben doch schon genug damit zu tun, das deutsche Verwaltungsrecht zu lernen. Außerdem: Wir erinnern uns alle noch an "Les douze travaux d´Astérix" (deutscher Titel: Asterix siegt über Cäsar). In besagtem Film sollen Asterix und Obelix unter anderem die einfache Aufgabe erfüllen, einen Passierschein A 13 abzuholen - aus dem Haus, das Verrückte macht! Besagtes Haus, das Verrückte macht, ist nichts anderes als eine typische französische Behörde. Noch Fragen?


Black - Introduction to the Anglo-American Law and Legal System   (09 137 V) - Mo 18-20 h - Hs. 1122

Zuerst die schlechte Nachricht: Es gibt offensichtlich in dieser Veranstaltung keinen Schein mehr (zumindest laut KVV). Das ist wirklich zu bedauern, war die "Erschlagung" desselbigen doch in der Vergangenheit immer mit Leichtigkeit zu bewältigen. Das Gute daran ist aber: Es gibt jetzt wirklich keinen Grund mehr, Mr. Black's Vorlesung zu besuchen. Das Ganze ist nämlich ein Witz: Nachdem Ihr zunächst zwei Stunden über die Überlegenheit der Amerikaner im allgemeinen und ihres Rechtssystems im besonderen aufgeklärt wurdet, sollt Ihr alle Mr. Black's "Legal Reader" kaufen (auf welchem die Veranstaltung basiert), damit auch Ihr Eure juristische Karriere mangels Kenntnissen des anglo-amerikanischen Rechtssystems nicht von vornherein dem Scheitern preisgebt - ich fühlte mich an Tupperware-Werbeveranstaltungen erinnert ... Während aber Tupperware größtenteils hält, was sie verspricht, sind die Kenntnisse, die man aus Mr. Black's Veranstaltung mitnimmt, nicht besonders tiefgehend und auch der Kauf des "Readers" ist reine Geldverschwendung. Bis zur Ankunft des amerikanischen DAAD-Gastprofessors - welcher hoffentlich mit etwas mehr Anspruch glänzen wird - empfehle ich Euch den Gang zum FRS-Programm der Humboldt-Uni. Sollte dies nicht klappen, werden Euch selbst Ally McBeal und Matlock mehr Erleuchtung (ganz zu schweigen von Entertainment) bieten als Mr. Black.





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