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Bericht aus dem Fachbereichsrat Rechtswissenschaft (April 1999)

Das zentrale Thema dieses Semesters war "Experimentieren". Das Wintersemester begann mit dem gleichen Thema, mit dem das Sommersemester geendet hatte: den Klausurenkursen. Wie schon im letzten Bericht erwähnt, hatte der Fachbereichsrat auf Initiative der Studierenden hierzu Verbesserungen beschlossen. Hierdurch sollte es möglich werden, Klausuren auch bis zuvier Tage nach der Ausgabe des Sachverhaltes abzugeben, um einen sanften Einstieg in das Klausurenschreiben sowie die Teilnahme trotz eventueller Terminkollisionen zu ermöglichen. Im Wintersemester sollten die neuen Regelungen erstmals angewendet werden, in der "Sommerpause" begann dennoch eine erneute Diskussion um Sinn und Unsinn der Neuregelung. Auf überraschend aufkeimende, heftige Ablehnung aus dem Kreise der Strafrechtler reagierte der "alternative" studentische Kollege im Fachbereichsrat seinerseits überzogen, und zwar mit der Forderung an den Dekan, die Befolgung des neuen Modells durch Androhung von Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen. Bedrohung von "außen" eint, und so war man sich in der "Professorenschaft" plötzlich allgemein einig, daß die vom Fachbereichsrat längst einmütig beschlossene Neuregelung nicht in Vollzug gesetzt werden sollte. Wenngleich dies mit den sachlichen Änderungen durch die Reform wenig zu tun hatte (Übrigens hatten weder die Ausbildungskommission noch der Fachbereichsrat zuvor sachliche Bedenken angemeldet!) - vorhersehen können hätte man diese Art von Reaktion durchaus. Das Kind lag also im Brunnen und nur durch intensive und anstrengende Verhandlungen und Beratungen im Fachbereichsrat gelang es dem DEFO, die Lage zu beruhigen und die Regelung zum größten Teil zu retten. Leider war es aber durch den unnötigen Zank nicht mehr möglich, die Regelung schon im Wintersemester anzuwenden. Die Probephase wird nun im Sommersemester beginnen. Teilnehmen werden diejenigen Professoren, die dazu bereit sind. Gleichzeitig werden auch die anderen Eckwerte des Klausurenkurses besonders beobachtet werden, um sie am Ende des Experimentes in eine Evaluation einzubringen. Wir hoffen, daß dieses Experiment den Beweis erbringt, daß die Neuregelung sinnvoll und durchdacht ist.

Politisches Fazit: Wenn es einer Demonstration bedurfte, daß Augenmaß und Sachlichkeit wesentlich mehr bringen als Konfrontation und sandkastenverdächtiges "Wenn es Ärger gibt, dann kippen wir die Sache eben ganz!", ist sie mit diesem Konflikt eindrucksvoll erfolgt. Für die Diskussionskultur am Fachbereich war die Erkenntnis hoffentlich heilsam. Es hat wenig Sinn, einander durch überzogene Standpunkte zu provozieren,weil dadurch die Sache selbst nicht nur nicht vorangebracht, sondern vielmehr blockiert und zurückgeworfen wird.

Am Ende des Semesters standen dann - wie in jedem zweiten Wintersemester - die Wahlen zum Fachbereichsrat an. Diese Wahlen sind für das DEFO sehr erfreulich verlaufen. Wir haben unser sehr gutes Wahlergebnis von 1997 nochmals deutlich verbessern können, nämlich von 57,7 % auf 71,9 % der Stimmen. Fast hätten wir damit beide Sitze im Fachbereichsrat erhalten, aber weil diese nach dem Hare-Niemeyer-System vergeben werden, bleibt es trotz unserer erheblichen Zugewinne an Wählervertrauen bei der bisherigen Sitzverteilung von 1:1. Dennoch sind wir frohüber den überwältigenden Vertrauensbeweis und danken allen Wählerinnen und Wählern für ihre Stimme.

Der neue Fachbereichsrat wird seine Arbeit am 1. April 1999 aufnehmen. Seine erste Amtshandlung hat er jedoch bereits vorgenommen: Im Februar konstituierte sich der Fachbereichsrat und wählte das neue Dekanat. Zum Dekan wurde Prof. Prölss, zum ersten Prodekan Prof. Bohnert gewählt. Damit sind wir schon wieder beim Thema "Experimentieren": Nach 50 Jahren hat es die FU endlich geschafft, eine Grundordnung zu verabschieden. Es ist allerdings nur eine Teilgrundordnung geworden, und auch diese ist nur experimentell. In der Teilgrundordnung ist nun vorgesehen, daß an den Fachbereichen Dekanate eingerichtet werden, denen wesentlich weitgehendere Befugnisse zukommen als bisher. Wie weitgehend, wird aus der Regelung nicht wirklich klar - eben Raum zum Experimentieren... Eins ist aber klar, nämlich die durch die Grundordnung eröffnete Möglichkeit, erstmals eine Studentin oder einen Studenten zu/r/m Prodekan/in eines Fachbereiches zu wählen. Wir waren und sind der Meinung, daß die Studierenden des Fachbereichs diese Möglichkeit der Mitwirkung an zentraler Stelle unbedingt wahrnehmen sollten. Daher haben wir unser erfahrenes Mitglied Andreas Schulz (langjähriges Mitglied des Akademischen Senats) für diesen Posten vorgeschlagen. Leider hat sich jedoch herausgestellt, daß unsere Professoren in diesem Bereich nun überhaupt nicht experimentieren wollen. Sie haben zwar unseren Vorschlag übernommen, einen zweiten Prodekan einzuführen. Dieser Posten wurde jedoch nicht mit einer Studentin oder einem Studenten, sondern mit einem (dritten) Professor, Herrn Prof. Grothe besetzt. Dennoch: Ihm und den anderen Mitgliedern des Dekanats gratulieren wir an dieser Stelle herzlich zu ihrer Wahl und wünschen ihnen für die Geschicke des Fachbereichs eine glückliche Hand. Der zweite Prodekan soll sich nach den Vorstellungen des Fachbereichsrats übrigens insbesondere um die Belange der Lehre am Fachbereich kümmern. Gerade daraus ergibt sich unseres Erachtens aber allzu deutlich, daß es nicht nur vertretbar, sondern nachgerade besonders vorteilhaft gewesen wäre, diesen Posten mit einem Studenten zu besetzen.

Manchmal kann "Experimentieren" aber auch zu Erleichterungen führen. Nachdem schon die Fachbereichsbibliothek IV im Zuge der Bibliotheksreform in der gemeinsamen Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaft aufgegangen ist, stand die Auflösung der Wissenschaftlichen Einrichtung IV an. Diese war vom Fachbereichsrat bereits Anfang des Semesters beschlossen worden. Die erforderliche Zustimmung der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV), die in solchen Dingen bisweilen eine erstaunliche Langsamkeit an den Tag legt, stand im Februar immer noch aus. Nach den neuen Regelungen der Grundordnung ist nun aber deren Zustimmung nicht mehr erforderlich, und der Fachbereichsrat konnte die Angelegenheit durch einen erneuten Beschluß selbst erledigen. Hier hat also der Fachbereichsrat ein Stück Handlungsfähigkeit hinzugewonnen.

Eine zusätzliche Erweiterung der Befugnisse des Fachbereichsrats liegt in den neuen Kontrollrechten gegenüber dem Dekanat. Der Fachbereichsrat kann beispielsweise in alle Entscheidungen des Dekanats Einsicht nehmen. Was dies für die Zukunft bedeuten wird, müssen wir noch abwarten. Wir werden uns auf jeden Fall dafür einsetzen, daß die wichtigen (also die wesentlichen) Entscheidungen nachwie vor im Fachbereichsrat selbst getroffen werden. Jede Verlagerung von Rechten auf andere Stellen würde die aus gutem Grund vorgesehenen Mitwirkungsrechte der nichtprofessoralen Statusgruppen empfindlich beeinträchtigen. Hiervor können wir nur nachdrücklich warnen. Die Probleme der Universität können nicht von einer Statusgruppe unter Ausschluß (und damit nahezu zwangsweise zu Lasten) der anderen Statusgruppen gelöst werden.

Nicht alle Probleme des vergangenen Semesters hatten allerdings mit "Experimenten" zu tun. Klassisch sind zum Beispiel Kollisionsprobleme: Die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene (Prof. Rogall) sah der Sommersemester-Lehrplan zeitlich parallel zur Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene L-Z (Prof. Sedatis) vor. Bemühungen und Gespräche mit beiden Dozenten und dem Dekan führten zu einer salomonischen Lösung: Die Teilnehmer der Strafrechtsübung können im Kollisionsfall die Zivilrechtsübung der Buchstabengruppe A-K (Prof. Säcker) besuchen, sofern sie im Wintersemester 1998/99 erfolglos an der Übung bei Prof. Leenen teilgenommen haben. Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen wird ein interner Datenabgleich erfolgen.

Zum Abschluß noch ein Blick über den juristischen Tellerrand hinaus: Durch erheblichen persönlichen Einsatz von Prof. Kunig ist der Studiengang "Umweltmanagement" als Nebenfach in naturwissenschaftlichen Diplomstudiengängen aus der Experimentierphase heraus und als dauerhafter Studiengang eingeführt. Obwohl diese Bereicherung des Angebotes von Juristen nicht wahrgenommen werden kann, dokumentiert sie doch in erfreulicher Weise, daß sich Engagement nicht zwangsläufig nur in den eingefahrenen Bahnen des "klassischen" Fächerkanons bewegen muß.

Bestimmt hält auch das neue Semester einiges an Überraschungen bereit. Schließlich wird ja weiter - experimentiert. Wir halten die Augen offen und haben das Ohr am Puls des Fachbereichs. Aktuelle Informationen liefern wir Euch - wie immer - an unseren Brettern. Für Nach-, Rück- und sonstige Fragen sind im DEFO-Raum immer kompetente Leute anzutreffen.

Lammert Wijma

(erschienen im DEFO-Info Nr. 39 vom SS 1999)



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