Frage zum Urlaubssemester:
Es geht um folgendes, ich beabsichtige aus
Gesundheitsgründen für das Sommersemester 2006 ein
Urlaubsemester zu beantragen. Vom Immatrikulationsbüro
wurde mir zuvor gesagt, dass an der FU
-Berlin
WÄHREND
eines Urlaubsemesters
erworbene
Leistungen ; Klausuren, Prüfungen, Praktika
Scheine etc. nicht anerkannt werden. Da
ich am 3.11.2005 DO , die Klausur nicht
bestanden habe, müsste ich an der Klausur,
die voraussichtlich im April 2006
stattfinden teilnehmen .....
Meine
Frage ist nun
; welche Konsequenzen würden sich im Falle eines
Urlaubsemesters für mich entstehen
?
Antwort:
Bitte schicken Sie uns einen Nachweis über Ihr
Urlaubssemester in Kopie
und
Sie werden dann zur ersten Klausur nach Ihrem
Urlaubssemester zulassen.