Medialist 2.97: Multikulti-Streit dauert an

Martin Recke (mr94@prenzlnet.in-berlin.de)
14 Jan 1997 11:17:08 GMT

Medialist 2.97: Multikulti-Streit dauert an
Hgg. von Martin Recke


                Nächste Runde im Kampf um den schnöden Mammon:  Der
                Berlin-Brandenburgische Medienrat hat eine
                "Sonderprüfung" angeregt, um das leidige Thema seiner
                Rückzahlungen an den SFB vom Tisch zu bekommen.  In der
                Sache bleibt er hart.  Mit Recht, meint der
                Medialist-Kommentar.

                Thomas Kirch, Sohn von Leo, arrondiert unterdessen sein
                Medienvermögen:  Er will nun vierzig Prozent des
                sinkenden Radiodampfers Hundert,6 übernehmen.


Thomas Kirch beteiligt sich am Berliner Radio Hundert,6 -- Sohn von Leo
Kirch übernimmt 40 Prozent

Einen Anteil von 40 Prozent am Berliner Kommerzsender Hundert,6 will der
Münchner Filmkaufmann und Pro-Sieben-Anteilseigner Thomas Kirch
übernehmen.  Die Übertragung der Anteile stehe unter dem Vorbehalt der
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), erklärte der Sender am 13.
Januar.  Kirch wird die Beteiligung des Frankfurter Bankiers Volkert
Klaucke übernehmen, dessen Einstieg der MABB-Medienrat im November 1995
genehmigt hatte.  Neben Kirch bleibt der Berliner Kaufmann Erich Marx
mit 42 Prozent Hauptanteilseigner; Klaus Groenke und Geschäftsführer
Georg Gafron halten weiterhin je neun Prozent.

Zu den Hintergründen dieses Verkaufs wollte sich Hundert,6 am Montag
nicht äußern.  Der Sender hatte im Sommer aufgrund gesunkener
Einschaltquoten sein Programm völlig umgestellt und den Musikanteil auf
bis zu 90 Prozent erhöht.  Außerdem waren nach Senderangaben insgesamt
siebzig Mitarbeiter entlassen worden.  Geschäftsführer Gafron gab auch
das Projekt eines deutsch-amerikanischen Senders "Radio Charlie" auf;
die von Hundert,6 übernommene Station Soft Hit Radio hatte der Medienrat
im vergangenen Jahr nicht wieder lizenziert.  (mr)


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MABB schlägt im Multikulti-Streit Prüfung durch Rechnungshöfe vor --
Bisher insgesamt 9,5 Millionen an SFB abgeführt

Eine "Sonderprüfung" durch den Berliner Rechnungshof hat der
MABB-Medienrat angeregt.  Er reagierte damit auf die anhaltende Kritik
des Senders Freies Berlin (SFB) an der Rückzahlungspraxis der
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB).  Mit einer solchen Prüfung
sollten die Vorwürfe "aus der Welt geschafft" werden, erklärte
MABB-Sprecherin Susanne Grams am 14. Januar.  Eine "sachverständige und
unabhängige Stelle" solle einerseits die Rücklagenbildung bei der MABB,
andererseits den Sonderposten prüfen, den der SFB aus den
MABB-Rückführungen gebildet habe, hieß es im MABB-Beschluß vom 13.
Januar.

Seit ihrem Bestehen habe die Medienanstalt insgesamt 9,535 Millionen
Mark an den SFB abgeführt, zuletzt 1,2 Mio. Ende 1996.  Der
SFB-Jahresabschluß habe zum 31.12.95 eine Rückstellung in Höhe von fast
6 Mio. Mark ausgewiesen, die nicht für die vorgesehenen Zwecke
ausgegeben worden seien.  Das Berliner Zustimmungsgesetz zum
Medienstaatsvertrag mit Brandenburg sieht diese Mittel für Radio
Multikulti und das Radio Symphonie Orchester vor.  

Es sei "bisher nicht nachzuvollziehen", so der Beschluß, daß der SFB
diese Mittel und die 1996 abgeführten 1,2 Millionen Mark bis Ende 1996
ausgegeben habe.  Es stelle sich daher die Frage, ob "wesentliche Teile"
des Sonderpostens auch 1997 zur Verfügung stehen.  Damit trat der
Medienrat der Darstellung des SFB entgegen, die Finanzierung des vierten
Radioprogramms Multikulti sei gefährdet, da die MABB Ende 1996 nur 1,2
Mio. Mark an den SFB zurückgezahlt habe (Medialist 7.96, 8.96, 9.96 und
1.97).

Die MABB widersprach auch der Darstellung des SFB-Intendanten Günther
von Lojewski, der SFB sei im vergangenen Jahr "erstmals" über die
Haushaltsrechnungen und die darin ausgewiesenen vorläufigen Überschüsse
informiert worden.  Sie kündigte an, die an den SFB gerichteten
Schreiben der Jahre seit 1990 zu veröffentlichen.  Außerdem sollen,
"über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend", wie es hieß, auch
die wesentlichen Punkte der Haushaltsrechnungen veröffentlicht werden,
darunter die Einnahmen aus Rundfunkgebühren, die Abführungen an die
beiden ARD-Anstalten SFB und ORB, die Bildung von Rücklagen und die
ausgewiesenen Überschüsse.

Der Medienrat verteidigte seine Entscheidung von Ende November, eine
Rücklage für die Entwicklung der "digitalen Infrastruktur" und eines
digitalen Sendezentrums zu bilden.  Die Notwendigkeit dieser Rücklage
werde im Lichte der weiteren Entwicklung und des Engagements anderer
Beteiligter überprüft.  Soweit sich herausstelle, daß die Mittel nicht
für diesen oder andere Zwecke benötigt würden, werde die Anstalt sie an
die beiden Rundfunkanstalten abführen, hieß es.

Als mögliche Partner für ein digitales Sendezentrum nennt der Beschluß
neben SFB und ORB auch die Deutsche Telekom und die beiden Länder Berlin
und Brandenburg.   Es sei der Aufrag des Gesetzgebers an die MABB,
digitale Projekte in den beiden Ländern zu fördern.  Der Medienrat
verwies auf den Medienstaatsvertrag, der das Ziel habe, die Region zu
einem "Medienstandort von europäischer Bedeutung" zu entwickeln.  Ein
digitales Sendezentrum käme insbesondere ORB und SFB zugute.

Eine Verantwortung für den Fortbestand von SFB 4 Multikulti wies der
Medienrat zurück:  Die Medienanstalt habe die Verpflichtung, nicht in
Anspruch genommene Mittel abzuführen, nicht aber die Aufgabe, über die
Verwendung dieser Mittel zu bestimmen.  Darüber entscheide der SFB in
eigener Verantwortung.  (mr)


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Geld und gute Worte / Von Martin Recke

Der Intendant sprach unablässig vom "Finanzgebaren", das es unter die
Lupe zu nehmen gelte.  Er wollte wohl suggerieren, daß es nicht mit
rechten Dingen zugehen kann -- bei der Medienanstalt, mit der er einen
Strauß ausfechtet, bei dem es ihm vor allem um's Geld geht.  Der Chef
des SFB, Verwalter eines 400-Millionen-Etats, ist finanziell notorisch
klamm.  Seine Begehrlichkeit richtet sich auf das, was die MABB nicht
braucht, um ihre Kernaufgaben zu finanzieren.  Um den kleinen eigenen
Apparat zu finanzieren und ihre Tagesgeschäfte zu erledigen, kommt sie
nämlich meist tatsächlich mit gut der Hälfte des Geldes aus, das ihr
zusteht.

Über den Rest, im Jahr 1995 waren das rund 4,3 Millionen Mark,
entscheidet nach Lage der Gesetze der Medienrat.  Und der pflegt, unter
dem Vorsitz des früheren Verfassungsrichters Ernst Benda, seine
politische Unabhängkeit: Im Unterschied zum SFB-Rundfunkrat gehören dem
siebenköpfigen Gremium keine Gesandten "gesellschaftlich relevanter"
Gruppen und Parteien an, sondern "unabhängige Persönlichkeiten".  Das
Berliner Abgeordnetenhaus und der Brandenburgische Landtag wählen mit
Zweidrittelmehrheit je drei Medienräte, beide zusammen bestimmen den
Vorsitzenden.

Da sich die Fraktionen in den beiden Landtagen neutralisieren, ist ein
MABB-Gremium von bemerkenswerter Staatsferne entstanden (übrigens auch
eine ungewöhnlich schlanke und gleichwohl kompetente
Zwei-Länder-Medienanstalt, mit gerade mal zwölf Mitarbeitern für
Zulassung und Kontrolle).  Und dieser Medienrat sagt nun:  Wir wollen
mit unserem Geld auf Dauer keine Programme finanzieren, welcher Natur
die auch seien.  (Eine Ausnahme ist der Offene Kanal im Berliner
Kabelnetz, der gut zwei von den etwa fünfzehn Millionen Mark kostet, die
im MABB-Etat stehen.)

So trifft es nun das vielsprachige vierte SFB-Radioprogramm.  SFB 4
Multikulti, von Lojewski nie wirklich gewollt und neben SFB-Geldern auch
mit Mitteln des Blüm-Ministeriums finanziert, konnte der SFB bislang
auch aus dem MABB-Rückfluß finanzieren.  Das Berliner Zustimmungsgesetz
zum Medienstaatsvertrag mit Brandenburg gibt ihm dazu die Gelegenheit,
vermittels einer Kann-Bestimmung.  Lojewski leitet daraus einen Anspruch
ab und fordert nun, wegen Unbotmäßigkeit auf Seiten der Medienanstalt,
die Hälfte des zweiprozentigen MABB-Gebührenanteils per Gesetz direkt an
den SFB weiterzuleiten.

Das wäre ungewöhnlich.  Zwar werden in den meisten Ländern zum Teil
erhebliche Anteile dieser Mittel vorab abgezogen; nur selten jedoch
fließen die Gelder direkt an die Rundfunkanstalt.  Nordrhein-Westfalen
und Bayern, zwei Länder mit erheblich größerem Gebührenaufkommen,
fördern Filme damit.  Auf das Wirken vor allem dieser beiden Länder
führt MABB-Chef Hege die Tatsache zurück, daß der Anteil der
Medienanstalten mit der aktuellen Gebührenerhöhung weiter wuchs.
Obgleich die KEF feststellte, daß schon der frühere Zwei-Prozent-Anteil
zu großzügig bemessen war.  Und obwohl die Landesrechnungshöfe unisono
den Medienanstalten eine überaus üppige Finanzausstattung bescheinigen,
worauf Lojewski mit vollem Recht hinweist.

Der Intendant hat sich jedoch selbst in die Zwangslage gebracht, die er
gegenwärtig beklagt.  Bislang hatte er das Geld, nachdem es kurz vor
ultimo auf seinen Konten ankam, nämlich stets zurückstellen können, weil
der Haushalt des Folgejahres schon verabschiedet war.  Im vergangenen
Jahr ließ er erstmals die erwarteten MABB-Rückzahlungen in den aktuellen
Haushaltsplan einstellen, in einer Höhe, die er direkt aus einer
Mitteilung der Medienanstalt vom September schloß.  Damals hatte die
Anstalt ihr Haushaltsjahr 1995 mit einem Überschuß von 4,3 Millionen
Mark abgeschlossen, woraus Lojewski einen SFB-Anteil von 2,6 Mio.
errechnete.

Erst Ende November entschied jedoch der Medienrat, was er mit diesem
Geld anzufangen gedenke.  Danach war die Summe auf etwa zwei Millionen
geschrumpft, wovon 1,2 Millionen dem SFB und 0,8 Mio. dem ORB zuflossen.
Den Rest brachte der Medienrat in einer insgesamt fünf Millionen
schweren Rücklage unter, mit der er die digitale Fernseh-Infrastruktur
fördern will.  Deren Entwicklung nämlich kommt in Berlin nicht recht in
Gang, gehindert durch die Orientierungslosigkeit der Bonner
Telekom-Zentrale, was Hege gern anprangert.

Lojewski hat dieses Gebaren kalt erwischt.  In seinem Etat hatte er ja
2,6 Millionen aus MABB-Rückzahlungen vermerkt, mit denen er die
Rundfunkorchester und Chöre GmbH (ROC) und sein viertes Radio etwa zu
gleichen Teilen finanzieren wollte.  Der SFB-Chef produzierte folglich
Schlagzeilen, die von der Gefährdung des prestigeträchtigen SFB 4
Multikulti kündeten.  (Von der ROC war weniger die Rede:  Den Verträgen
zufolge ist das Land Berlin in der Pflicht, wenn der SFB seinen Anteil
nicht aufbringen kann.  Schon in den vergangenen Jahren schoß das Land
jeweils rund 600.000 Mark zu, wie Lojewski einräumte.)

So landet der Schwarze Peter also gleich in zweifacher Hinsicht bei der
MABB:  Der Intendant droht indirekt, das Multikulti-Programm
einzustellen, und dem Land Berlin, von Finanzknappheit geplagt, stehen
neue Haushaltsrisiken ins Haus.  Im Lichte der Öffentlichkeit scheint
nicht etwa der SFB in der Pflicht zu stehen, der die neue
Gebührenperiode mit einem satten 40-Millionen-Überschuß eröffnen will,
sondern die MABB.

Tatsächlich ist es unbestritten, daß sich der Medienrat aus der
Multikulti-Finanzierung zurückziehen will.  Und insofern ist die
Entscheidung, nicht mehr als zwei Millionen Überschuß entstehen zu
lassen, durchaus nicht ohne politische Brisanz.  Allerdings dürfte dies
niemanden überraschen, der die Entstehungsgeschichte des
multikulturellen Radios verfolgt hat.  

Der Medienrat, dem das Projekt am Herzen lag, hat von Anfang an keinen
Hehl daraus gemacht, daß er nicht dauerhaft Mittel für ein
öffentlich-rechtliches Radioprogramm zurückhalten will.  Zumal die
fremdsprachige Bevölkerung in Berlin, die Multikulti anspricht, einen
erheblichen Batzen zur Rundfunkgebühr beiträgt.  Daraus solle der SFB
dieses Programm bezahlen, fordert der Medienrat.  An eine frühere
Zusage, jährlich mindestens eine Million Mark nicht auszugeben, damit
der SFB so die ROC bezahlen kann, fühlt sich das Gremium dagegen
weiterhin gebunden.  

Letztlich wird hier um vier mögliche Verwendungen für die Überschüsse
der MABB gestritten:  Der SFB ist durch Gesetz verpflichtet, daraus das
Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (via ROC) zu finanzieren.  Außerdem
kann er ein Hörfunk-Programm "für die ausländische Bevölkerung in
Berlin" damit bezahlen, so das Gesetz.  Die Medienanstalt hingegen hat
die Aufgabe, neue Techniken und Nutzungsformen zu fördern.  Der ORB
wiederum fördert Filme mit den MABB-Rückzahlungen.  Auch in Berlin
werden inzwischen Begehrlichkeiten sichtbar, aus diesem Topf in Film-
und Fernsehförderung zu investieren.

Auch diese Millionen können jedoch nur einmal ausgegeben werden.  "Eine
Art Medien-Lottomittel" nennt Hege die Überschüsse seiner Anstalt, kaum
verwundert über die Verlockungen, die offenbar davon ausgehen.  Der
MABB-Chef weist jedoch auf die Finanzrisiken hin, die ihm ins Haus
stehen.  Allein das Verfahren, mit dem für die neue
Konzentrations-Ermittlungskommission (KEK) die Marktanteile der
Fernsehfamilien ermittelt werden sollen, könnte bis zu 30 Millionen Mark
kosten, schätzt Hege.  Der Berlin-Brandenburger Anteil daran würde die
siebzehnprozentige Gebührenerhöhung wohl wieder aufzehren, die der neue
Staatsvertrag den Medienanstalten bescherte.

Und auch die Aufregung, mit der aus dem SFB-Haus inzwischen ein
Immobilienkauf der Medienanstalt skandalisiert wird, kann der
Mediendirektor nicht erklären.  Das neue Domizil in Berlin-Mitte, für
5,5 Millionen Mark erworben und in der Nähe der Hackeschen Höfe gelegen,
soll mittelfristig die Mietkosten ersparen, die für das derzeitige
Quartier im Europa-Center neben der Gedächtniskirche fällig sind.  So
die Begründung Heges.

Gestritten wird, am Ende, natürlich um Rundfunkgebühren.  So ist es
grundsätzlich fraglich, ob der Gesetzgeber gut beraten war, als er die
medienrechtliche Aufsicht über den privat-kommerziellen Rundfunk aus
Geldern der öffentlich-rechtlichen Anstalten finanzieren ließ.  Und ob
es glücklich ist, Aufgaben wie Infrastruktur- oder Filmförderung aus
diesem Gebührenanteil zu bezahlen, steht ebenfalls dahin.  Manche
Landesmedienanstalt beschränkt ihre Infrastrukturförderung noch dazu auf
Projekte, die kommerziellen Sendern zugute kommen, im Unterschied zur
Berlin-Brandenburgischen, die auch den ORB beim Aufbau
flächendeckender Frequenzketten in Brandenburg unterstützt hat.

Nachdem nun aber solche Aufgaben Recht und Gesetz sind, kann man es kaum
einen Skandal nennen, wenn die Medienanstalten dem nachkommen.
Lojewskis Forderung, künftig die Hälfte des MABB-Anteils direkt in seine
Kassen zu überweisen, ist nicht ohne Risiko:  Wenn das Berliner
Abgeordnetenhaus tatsächlich das Faß öffnet und die Finanzen neu
sortiert, könnte am Ende eher weniger als mehr für den SFB
herausspringen.  Man könnte sich nämlich veranlaßt sehen, die
ROC-Konstruktion neu zu sortieren und den SFB aus seiner bequemen
Position zu entlassen, aus der er derzeit einen Teil der Kosten seiner
ROC-Beteiligung direkt auf das Land Berlin abwälzen kann.

Und ob die Gelder nicht nach dem Vorbild anderer Bundesländer, das
Lojewski beschwört, im bodenlosen Faß der Film- und Fernsehförderung
verschwinden, ist auch nicht ausgemacht.  Die Berliner SPD hat den
diesbezüglich begehrlichen Blick schon fest auf den MABB-Gebührenanteil
gerichtet.  Aus der Berliner Senatskanzlei wurde hingegen schon
signalisiert, daß sie durchaus weiterhin interessiert sei an der
"Flexibilität", die in den derzeitigen Regeln stecke.  Auf der Agenda
der beiden Kanzleien in Berlin und Potsdam steht derzeit, den
Medienstaatsvertrag zu novellieren.

Was die KEF in der nächsten Gebührenrunde dazu sagen würde, daß der SFB
auf die von Lojewski erstrebte Weise in den Genuß eines weiteren
Gebührenprozents käme, läßt sich jedenfalls an einer Hand abzählen.  Was
ihm hier gegeben würde, würde ihm anderswo genommen.  Auf Dauer wird der
SFB nicht an einer einfachen Gleichung vorbeikommen:  Wer ein Programm
wie SFB 4 Multikulti betreibt, muß es auch selbst bezahlen.


-- 
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